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- Abmelden in den Niederlanden
- Beantragung von Ausfuhrkennzeichen
- Transportmethode wählen
- Einfuhr nach Frankreich
- Erlangen der französischen Kfz-Zulassung
- Zahlung von Einfuhrabgaben
- Technische Inspektion (Contrôle Technique)
- Beantragung eines Konformitätszertifikats (COC)
- Abschluss einer französischen Autoversicherung
- Kosten und Durchlaufzeit
Abmelden in den Niederlanden
Abmeldung in den Niederlanden bei Auswanderung nach Frankreich
Einleitung
Wer sich dauerhaft in Frankreich niederlässt, ist
verpflichtet, sich aus den Niederlanden abzumelden.
Die Abmeldung ist ein rechtlicher Akt, der festhält, dass jemand nicht
länger in den Niederlanden wohnt und somit nicht länger als Einwohner betrachtet wird.
Dieser Schritt ist unerlässlich bei Auswanderung und Fahrzeugexport, da die
niederländische Regierung, die Steuerbehörde und die RDW (Reichsdienst für den
Straßenverkehr) die Daten von abgemeldeten Personen zur Aktualisierung ihrer
Aufzeichnungen verwenden.
Ohne ordnungsgemäße Abmeldung laufen Steuern, Versicherungen und Kennzeichenregistrierungen oft zu Unrecht weiter, was zu Doppelbesteuerung, Bußgeldern oder Problemen bei der Fahrzeugzulassung in Frankreich führen kann.
jeofferte.nl bietet als unabhängige Angebotsplattform sachliche Informationen zu Umzugsförmlichkeiten, führt jedoch selbst keine Abmeldungen oder Exportregistrierungen durch.
Rechtlicher Rahmen
Die Abmeldepflicht ist festgelegt in:
- dem Gesetz über die Personenregistrierung (Wet BRP);
- dem Straßenverkehrsgesetz von 1994 (für die Fahrzeugregistrierung bei Auswanderung);
- und der Steuergesetzgebung in Bezug auf inländische und ausländische Steuerpflicht.
Gemäß Artikel 2.43 des Gesetzes über die Personenregistrierung muss sich jede Person, die sich länger als acht Monate pro Jahr im Ausland aufhält, bei der Gemeinde des Weggangs abmelden.
Wannenausschreibung erforderlich ist
Sie müssen sich bei der Gemeinde abmelden, wenn Sie:
- nach Frankreich oder in ein anderes Land umziehen und dort länger als acht Monate im Jahr leben werden;
- Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Niederlande verlegen (z. B. wegen Arbeit, Studium oder Ruhestand);
- oder wenn Sie Ihre niederländische Wohnung vollständig aufgeben oder vermieten.
Ein vorübergehender Umzug von weniger als acht Monaten erfordert keine Abmeldung, aber im Zweifelsfall ist es ratsam, die Situation mit der Gemeinde oder dem Finanzamt zu besprechen.
Verfahren zur Abmeldung
1. Wo abmelden
Die Abmeldung erfolgt bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.
Sie können dies tun:
- persönlich am Schalter, spätestens fünf Tage vor der Abreise;
- oder in einigen Gemeinden online über DigiD (sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch in den Niederlanden wohnhaft sind).
Bei dauerhafter Auswanderung nach Frankreich ist es ratsam, die Abmeldung persönlich registrieren zu lassen, damit Sie sofort eine Abmeldebestätigung erhalten.
2. Erforderliche Daten
Bei der Abmeldung müssen Sie angeben:
- das Abreisedatum;
- die neue Wohnadresse in Frankreich (falls bekannt);
- die Namen der mitziehenden Familienmitglieder;
- und, falls zutreffend, das Ziel Ihres Fahrzeugs.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung (Auswanderungsnachweis).
Dieses Dokument wird in Frankreich oft für die Zulassung Ihres Fahrzeugs oder für die administrative Anmeldung benötigt.
3. Registrierung in der Personenregisterdatenbank (BRP)
Nach der Abmeldung werden Sie aus der BRP abgemeldet
und in die Registrierung von Nichtansässigen (RNI) aufgenommen.
Ihre persönlichen Daten werden dort für die Kontaktaufnahme mit niederländischen
Behörden wie dem Finanzamt, Pensionsfonds und der RDW gespeichert.
Folgen der Abmeldung
1. Steuern und Sozialversicherung
Nach Ihrer Abmeldung werden Sie in der Regel als nicht in den Niederlanden steuerpflichtig eingestuft.
Das bedeutet, dass Sie nur Steuern auf Ihre niederländischen Einkünfte zahlen (z. B. Rente oder Immobilien).
Für andere Einkünfte, wie z. B. Lohn aus Frankreich, gilt das französische Steuersystem.
Die Steuerbehörde verwendet das Abmeldedatum als formelles Auswanderungsdatum.
Daher ist es wichtig, dass dieses Datum mit Ihrem tatsächlichen Wegzug übereinstimmt.
Die Abmeldung hat auch Auswirkungen auf:
- Krankenversicherung – Sie fallen nicht länger unter das niederländische Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet);
- AOW-Aufbau – endet am Datum der Auswanderung, es sei denn, Sie bleiben freiwillig bei der SVB versichert;
- Zulagen – wie z. B. Krankenkassen- und Mietbeihilfen, die enden, sobald Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen.
2. Führerschein und Fahrzeugzulassung
Na uitschrijving is uw voertuig in Nederland niet
langer aan uw woonadres gekoppeld.
Dit heeft gevolgen voor de RDW-registratie en voor de motorrijtuigenbelasting
(MRB).
Bij emigratie met voertuig moet u het voertuig exporteren en uitschrijven
bij de RDW (zie verder onder).
3. Zorg en gemeentelijke diensten
Na uitschrijving vervallen rechten op Nederlandse
gemeentelijke diensten, zoals afvalinzameling en gemeentelijke belastingen.
Het is raadzaam deze tijdig af te melden om onnodige aanslagen te voorkomen.
Fahrzeug abmelden bei der RDW
Wenn Sie ein Fahrzeug nach Frankreich mitnehmen, müssen Sie es bei der RDW wegen Export abmelden.
Dies ist ein separates Verfahren, das jedoch mit der Auswanderung verbunden ist.
Dokumente für den Fahrzeughandel
- gültiger niederländischer Kennzeichennachweis oder Kennzeichenkarte;
- Identitätsnachweis des Eigentümers;
- Nachweis der Abmeldung oder Umzugserklärung (nicht obligatorisch, aber nützlich);
- Exportkennzeichen (erhältlich bei RDW-anerkannten Exporteuren).
Nach dem Export erhalten Sie eine Freistellungsbescheinigung
und das Fahrzeug wird aus dem niederländischen Kennzeichenregister gelöscht.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die niederländische Versicherungspflicht und Kfz-Steuer.
Die französische Zulassung kann anschließend über www.ants.gouv.fr beantragt werden.
Nachweis der Abmeldung für die Verwendung in Frankreich
Die Abmeldebescheinigung aus den Niederlanden kann in Frankreich als zusätzliches Dokument für Verwaltungsverfahren verwendet werden, wie zum Beispiel:
- Registrierung bei der französischen Gemeinde (mairie);
- Beantragung einer numéro fiscal (Steuernummer);
- Anmeldung bei der CPAM oder PUMA (Krankenversicherung);
- Registrierung eines Fahrzeugs bei der Agence Nationale des Titres Sécurisés (ANTS).
Die französischen Behörden verlangen manchmal eine übersetzte Version der Abmeldebescheinigung.
Eine beglaubigte Übersetzung (traduction assermentée) ist dann erforderlich.
Praktijkvoorbeeld
Een Nederlands gezin verhuist naar de Dordogne.
Een maand vóór vertrek meldt de vader de emigratie bij de gemeente, geeft het
nieuwe Franse adres door en ontvangt het bewijs van uitschrijving.
De auto wordt bij de RDW uitgeschreven als export, waarna een vrijwaringsbewijs
wordt afgegeven.
Bij aankomst in Frankrijk gebruikt het gezin het bewijs van uitschrijving om
het voertuig te registreren bij ANTS en zich in te schrijven bij de Franse
belastingdienst.
Dankzij de correcte volgorde van uitschrijving en export ontstaan er geen dubbele belastingen of verzekeringsproblemen.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Angebotsplattform, die Benutzer dabei unterstützt, Umzugsunternehmen mit Erfahrung in internationalen Umzügen zu vergleichen.
Die Plattform:
- prüft ausschließlich die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- keine Abmeldung oder Fahrzeugausfuhr;
- bietet sachliche Informationen zu Auswanderungsverfahren, einschließlich Abmeldung und Fahrzeugausfuhr nach Frankreich;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen:
- www.rijksoverheid.nl für Auswanderung und Abmeldung;
- www.rdw.nl für den Export von Fahrzeugen;
- www.service-public.fr für die Zulassung in Frankreich.
Schlussfolgerung
Bei einer Auswanderung nach Frankreich ist die Abmeldung aus den Niederlanden eine gesetzliche Verpflichtung und der erste Schritt zu einer korrekten Auswanderung.
Die Abmeldung verhindert Doppelbesteuerung, administrative Missverständnisse und Komplikationen bei der Fahrzeugausfuhr und Versicherungen.
Wichtig ist, dass:
- de uitschrijving uiterlijk vijf dagen voor vertrek wordt gemeld;
- alle gezinsleden gezamenlijk worden uitgeschreven;
- het voertuig apart wordt uitgeschreven bij de RDW;
- en dat het bewijs van uitschrijving zorgvuldig wordt bewaard voor gebruik in Frankrijk.
jeofferte.nl biedt betrouwbare, onafhankelijke uitleg over deze procedure, zodat gebruikers weten welke administratieve handelingen vereist zijn voor een wettige en probleemloze verhuizing naar Frankrijk.
Beantragung von Ausfuhrkennzeichen
Beantragung eines Exportkennzeichens für den Fahrzeugexport nach Frankreich
Einleitung
Bei der Auswanderung nach Frankreich mit einem eigenen Fahrzeug ist es notwendig, das Fahrzeug bei der RDW abzumelden und mit einem Exportkennzeichen zu versehen.
Dieses Kennzeichen ermöglicht die legale Ausfuhr des Fahrzeugs aus den Niederlanden und die erneute Zulassung in Frankreich.
Das Exportkennzeichen ist nur vorübergehend gültig und wird für den Transport des Fahrzeugs ins Ausland ausgestellt, einschließlich der Überfahrt und der ersten Fahrt zum neuen Wohnort.
Ohne Exportkennzeichen darf das Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen in den Niederlanden oder anderswo in der Europäischen Union gefahren werden.
jeofferte.nl ist eine unabhängige Angebotsplattform, die sachliche Informationen über internationale Umzugs- und Exportverfahren bereitstellt.
Die Plattform bietet keine Ausführungsdienste an, hilft den Nutzern aber zu verstehen, welche Dokumente und Schritte für den Export von Fahrzeugen nach Frankreich gesetzlich vorgeschrieben sind.
Rechtlicher Rahmen
Das Exportverfahren für Fahrzeuge ist geregelt in:
- dem Straßenverkehrsgesetz 1994;
- den Kennzeichenbestimmungen (Fahrzeugverordnung);
- und den Bestimmungen der RDW (Reichsdienst für den Straßenverkehr) bezüglich Fahrzeugregistrierung und Export.
Gemäß Artikel 48 des Straßenverkehrsgesetzes
erlischt das niederländische Kennzeichen, sobald ein Fahrzeug exportiert wird.
Ab diesem Zeitpunkt darf es nur noch mit einem temporären
Exportkennzeichen und der dazugehörigen Versicherung bewegt werden.
Zweck des Ausfuhrkennzeichens
Das Ausfuhrkennzeichen ist bestimmt für:
- den Transport des Fahrzeugs von den Niederlanden in das Zielland (in diesem Fall Frankreich);
- den Nachweis der Abmeldung aus dem niederländischen Kennzeichenregister;
- die Abmeldung der niederländischen Versicherungs- und Steuerpflicht;
- und die Zulassung des Fahrzeugs in Frankreich bei der Agence Nationale des Titres Sécurisés (ANTS).
Das Kennzeichen ist nur begrenzt gültig und darf ausschließlich für den Transport ins Ausland verwendet werden.
Bedingungen für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
1. Eigentum und Identität
Der Antragsteller muss der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs sein und sich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen können.
2. Zulassungsbescheinigung
Die Original-
niederländische Zulassungsbescheinigung
(Zulassungskarte oder Papiere Teil IA und IB) muss vorgelegt werden.
Bei Verlust oder Diebstahl muss zuerst ein Duplikat beantragt werden, bevor
ein Export möglich ist.
3. Gültige APK
Voor voertuigen die zelfstandig over de weg naar
Frankrijk worden gereden, moet een geldige APK-keuring aanwezig zijn.
Zonder geldige APK mag het voertuig alleen op een trailer of transportwagen
worden vervoerd.
4. Exportverzekering
Bij de exportprocedure hoort een tijdelijke
WA-verzekering, meestal geldig gedurende 14 dagen.
Deze verzekering dekt schade aan derden tijdens de rit naar Frankrijk.
Wo und wie beantragen
1. Antrag bei der RDW
Die Beantragung eines Exportkennzeichens erfolgt bei einer RDW-Prüfstelle oder bei einem RDW-anerkannten Exportunternehmen.
Sie können kein Exportkennzeichen online selbst beantragen; dies muss physisch erfolgen, da die RDW das Fahrzeug visuell prüft und aus dem Kennzeichenregister austrägt.
2. Benötigte Dokumente
Bei der Beantragung müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- gültiger Ausweis des Eigentümers;
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugkarten mit Zulassungscode;
- ggf. ein APK-Bericht;
- ausgefülltes Exportformular (erhältlich am RDW-Standort);
- Versicherungsnachweis (Exportversicherung).
Nach Abschluss erhalten Sie:
- eine Freistellungsbescheinigung (Bestätigung, dass das Fahrzeug nicht mehr auf Ihren Namen zugelassen ist);
- eine Abmeldebescheinigung (Exportdokument);
- und die temporären Exportkennzeichen (weiß mit schwarzen Buchstaben).
3. Kosten
Die Kosten für Exportkennzeichen und
Verwaltung betragen durchschnittlich zwischen 50 € und 100 €, je nach
Aussteller.
Die temporäre Versicherung wird separat abgeschlossen und kostet in der Regel 30 € bis 50 € für 14 Tage.
4. Gültigkeitsdauer
Das Exportkennzeichen ist 14 Tage gültig
ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss das Fahrzeug die Niederlande verlassen und in Frankreich registriert oder gelagert werden.
Nach Ablauf ist das Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
Verwendung des Exportkennzeichens
Während des Transports nach Frankreich muss das Fahrzeug:
- mit den Exportkennzeichen versehen sein;
- über die temporäre Exportversicherung versichert sein;
- und die dazugehörigen Dokumente (Freistellungsbescheinigung und Ausfuhrnachweis) im Fahrzeug mitführen.
Bei einer Kontrolle muss der Fahrer nachweisen können, dass das Fahrzeug legal abgemeldet wurde und auf dem Weg nach Frankreich zur Zulassung ist.
Ankunft in Frankreich
Nach Ihrer Ankunft in Frankreich verwenden Sie die
RDW-Exportdokumente für die Beantragung der französischen Zulassung (carte grise)
über www.ants.gouv.fr.
Die französischen Behörden verlangen normalerweise:
- das niederländische Ausfuhrkennzeichen;
- das Certificate of Conformity (COC) des Herstellers;
- eine Quitus fiscal der französischen Steuerbehörde (Nachweis der MwSt.-Abwicklung);
- und eine Contrôle Technique (französische technische Prüfung), wenn das Fahrzeug älter als vier Jahre ist.
Erst nach Abschluss dieser Schritte darf das Fahrzeug mit französischen Nummernschildern auf die Straße.
Steuer und Versicherung
1. Kraftfahrzeugsteuer
Sobald das RDW die Ausfuhr registriert hat,
endet die niederländische Kraftfahrzeugsteuer (MRB) automatisch.
Ab dem Ausfuhrdatum wird keine Steuer mehr erhoben.
2. Niederländische Versicherung
Die niederländische Autoversicherung kann
gekündigt werden, sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten wurde.
Es ist ratsam, diese Bescheinigung aufzubewahren und dem Versicherer vorzulegen.
3. Französische Versicherung
Voor de rit na aankomst in Frankrijk (en voor
registratie bij ANTS) moet een Franse aansprakelijkheidsverzekering
(assurance automobile) worden afgesloten.
De meeste Franse verzekeraars accepteren tijdelijk het Nederlandse
exportdocument als bewijs van eigendom.
Praktijkvoorbeeld
Een Nederlandse emigrant verhuist naar Lyon met
zijn eigen auto.
Hij laat het voertuig bij een RDW-keuringsstation uitschrijven, ontvangt een
vrijwaringsbewijs en koopt exportplaten met een tijdelijke WA-verzekering.
Met deze platen rijdt hij naar Frankrijk, waar hij binnen twee weken de carte
grise aanvraagt via ANTS.
Bij de aanvraag overlegt hij het RDW-exportbewijs, de aankoopfactuur en het
COC-document.
Na goedkeuring ontvangt hij een Frans kenteken en beëindigt de tijdelijke
verzekering.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform zum Vergleichen von Umzugsangeboten und zur Aufklärung
über Auswanderungsverfahren.
Die Plattform:
- prüft nur die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- bearbeitet keine Exportanträge oder Versicherungen;
- verweist Benutzer für den Fahrzeugexport an offizielle Stellen, wie zum Beispiel:
- www.rdw.nl für Exportkennzeichen und Freistellungsbescheinigungen;
- www.ants.gouv.fr für die Fahrzeugzulassung in Frankreich;
Fazit
Bei der Auswanderung nach Frankreich mit einem Fahrzeug ist die Beantragung eines Exportkennzeichens ein obligatorischer Schritt, um das Fahrzeug legal aus den Niederlanden zu exportieren und in Frankreich neu zuzulassen.
Der Antrag wird beim RDW oder einem anerkannten Exportunternehmen gestellt und erfordert einen gültigen Ausweis, Zulassungsbescheinigung und eine vorläufige Versicherung.
Das Exportkennzeichen ist 14 Tage gültig und ersetzt das niederländische Kennzeichen für die Fahrt nach Frankreich.
Nach der Zulassung in Frankreich wird das Fahrzeug in das französische Kennzeichenregister eingetragen, womit die niederländische Versicherungs- und Steuerpflicht formell endet.
jeofferte.nl bietet sachliche und zuverlässige Informationen zu diesem Verfahren, damit Auswanderer gut vorbereitet ihr Fahrzeug exportieren und gemäß der französischen Gesetzgebung neu zulassen können.
Transportmethode wählen
Wählen Sie die Transportmethode für den Fahrzeugexport nach Frankreich
Einleitung
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Frankreich auswandern, ist es wichtig, im Voraus eine geeignete Transportmethode zu wählen.
Abhängig von der Entfernung, dem technischen Zustand des Fahrzeugs, der gewünschten Geschwindigkeit und den Kosten gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Auto, ein Motorrad oder ein anderes Fahrzeug sicher von den Niederlanden nach Frankreich zu transportieren.
Die Wahl der Transportmethode hat rechtliche und praktische Auswirkungen:
- einige Optionen erfordern ein Ausfuhrkennzeichen und eine Versicherung,
- andere fallen unter professionellen Transport, bei dem das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft fährt,
- und in bestimmten Fällen ist eine Zoll- oder Mehrwertsteuererklärung erforderlich.
jeofferte.nl ist eine unabhängige Angebotsplattform, die sachliche Informationen über internationale Umzüge und den Export von Fahrzeugen bietet.
Die Plattform organisiert keinen Transport, sondern gibt Einblick in die gesetzlichen Anforderungen sowie die Vor- und Nachteile jeder Transportmethode.
Rechtlicher Rahmen
Der Export von Fahrzeugen aus den Niederlanden wird durch das Straßenverkehrsgesetz 1994, die Fahrzeugverordnung und die europäische Gesetzgebung über den freien Warenverkehr innerhalb der EU geregelt.
Frankreich hat zusätzliche Anforderungen gemäß der Straßenverkehrsordnung und dem Zollkodex.
Obwohl der Export eines Fahrzeugs innerhalb der EU keine Zollformalitäten erfordert, müssen die Transportdokumente (wie Ausfuhrbescheinigung und Eigentumsnachweis) während des Transports immer mitgeführt werden.
Übersicht der Transportmethoden
Die gängigsten Methoden für den Export von Fahrzeugen aus den Niederlanden nach Frankreich sind:
- Selbst fahren mit Exportkennzeichen
- Transport durch Autotransporteur (geschlossener oder offener Anhänger)
- Versand durch Umzugsunternehmen (Kombinationsverkehr)
- Transport per Bahn oder kombinierter Verkehr (Auto + Gepäck)
Nachfolgend werden diese Optionen ausführlich erläutert, einschließlich rechtlicher Anforderungen, Kostenschätzungen und Anwendungsbereiche.
1. Selbst fahren mit Ausfuhrkennzeichen
Beschreibung
Die einfachste Methode ist, das Fahrzeug selbst nach Frankreich zu fahren mit einem temporären Ausfuhrkennzeichen.
Dieses Kennzeichen wird von der RDW ausgestellt und ist maximal 14 Tage gültig.
Voraussetzungen
- RDW-Exportregistratie en vrijwaringsbewijs;
- Tijdelijke WA-verzekering (exportverzekering);
- Geldig rijbewijs;
- Fahrzeug in fahrbereitem Zustand mit gültiger Hauptuntersuchung;
- Exportdokumente (Fahrzeugschein, Ausweis und Versicherung).
Vorteile
- Volle Kontrolle über den Transport;
- Keine Kosten für den Spediteur;
- Sofort verfügbares Fahrzeug bei Ankunft in Frankreich.
Nachteile
- Nur für Fahrzeuge in gutem technischen Zustand geeignet;
- Begrenzte Gültigkeit des Kennzeichens (14 Tage);
- Persönliche Haftung bei Schäden oder Pannen unterwegs;
- Zusätzliche Kosten für vorübergehende Versicherung und Exportkennzeichen.
Geeignet für
Privatpersonen, die in der Lage sind, das Auto selbst zu fahren und das Fahrzeug sofort in Frankreich zulassen möchten.
2. Professioneller Autotransport (Anhänger oder LKW)
Beschreibung
Beim professionellen Transport wird das Fahrzeug auf einen offenen oder geschlossenen Anhänger geladen und von einem anerkannten Autotransporteur transportiert.
Diese Methode ist rechtlich sicher, da der Spediteur für die Durchführung und Versicherung des Transports verantwortlich ist.
Anforderungen
- RDW-exportbewijs of vrijwaringsbewijs (voertuig moet uitgeschreven zijn);
- Eigendomsbewijs of verkoopfactuur;
- Transportcontract of opdrachtbevestiging.
Vorteile
- Kein Exportkennzeichen oder temporäre Versicherung erforderlich;
- Keine Abnutzung oder Risiken während der Fahrt;
- Vollständige Versicherung durch den Spediteur (oft bis zum Zeitwert);
- Geeignet für Fahrzeuge ohne gültige APK oder mit Schäden.
Nachteile
- Höhere Kosten (durchschnittlich 600–1.200 € je nach Entfernung und Fahrzeugtyp);
- Abhängigkeit von der Planung und Verfügbarkeit des Spediteurs;
- Mögliche Wartezeiten bei Sammeltransporten.
Geeignet für
- Luxus-, Oldtimer- oder nicht fahrbereite Fahrzeuge;
- Auswanderer, die ihr Fahrzeug gleichzeitig mit dem Hausrat transportieren lassen möchten;
- Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen.
3. Kombinierter Transport durch ein Umzugsunternehmen
Beschreibung
Bei internationalen Umzügen kann das Fahrzeug von einem Umzugsunternehmen transportiert werden, das auf kombinierten Transport (Möbeltransport + Fahrzeug) spezialisiert ist.
Das Fahrzeug wird dann oft in einem geschlossenen Anhänger transportiert.
Voraussetzungen
- RDW-Exportbescheinigung oder Freistellungsbescheinigung;
- Eigentumsnachweis;
- Transportvertrag mit dem Umzugsunternehmen.
Vorteile
- Ein Ansprechpartner für den gesamten Umzug;
- Vollständige Versicherung und Dokumentenabwicklung durch den Umzugshelfer;
- Keine Notwendigkeit für ein temporäres Kennzeichen oder eine separate Versicherung;
- Der Transport kann mit Hausrat kombiniert werden.
Nachteile
- Höhere Gesamtkosten (oft Teil des Umzugspakets);
- Begrenzte Flexibilität bei der Planung;
- Nicht alle Umzugsunternehmen bieten Fahrzeugtransport an.
Geeignet für
Haushalte, die einen vollständigen Umzug über einen einzigen zertifizierten Umzugspartner durchführen.
4. Transport mit dem Zug oder multimodaler Transport
Beschreibung
Für bestimmte Strecken, wie z. B. die Strecke
Niederlande–Südfrankreich, besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit dem Autozug
zu transportieren.
Das Fahrzeug wird auf einen Zug geladen und der Eigentümer reist oft in einem
Personenwaggon mit.
Voraussetzungen
- RDW-exportregistratie (indien het voertuig definitief wordt uitgevoerd);
- reservering via gespecialiseerde aanbieder (zoals SNCF Auto Train);
- geldige verzekering voor de duur van het transport.
Voordelen
- Comfortabel voor lange afstanden;
- Geen slijtage of risico’s door zelf rijden;
- Milieuvriendelijke transportoptie.
Nadelen
- Begrenzte Routen und Verfügbarkeit;
- Höhere Kosten (oft 300–800 € je nach Entfernung);
- Nicht geeignet für Firmenwagen oder große Fahrzeuge.
Geeignet für
Privatpersonen, die schnell und bequem mit ihrem Fahrzeug nach Süd- oder Südfrankreich umziehen möchten.
Vergleich der Transportmethoden
|
Transportmethode |
Exportkennzeichen erforderlich |
Versicherung |
Geeignet für |
Durchschnittliche Kosten |
|
Selbst fahren |
Ja |
Vorübergehende Haftpflichtversicherung |
Fahrbare Fahrzeuge |
€100–€250 |
|
Professioneller Transport |
Nein |
Durch Spediteur |
Luxus- oder nicht fahrbare Fahrzeuge |
600–1.200 € |
|
Über Umzugsunternehmen |
Nein |
In Umzugsversicherung |
Vollständiger Umzug |
Abhängig vom Angebot |
|
Mit dem Zug |
Abhängig |
Begrenzt über Anbieter |
Private Fahrzeuge |
300–800 € |
Rechtliche und praktische Aspekte
- Exportbescheinigung aufbewahren
Die RDW-Exportbescheinigung und die Freistellungsbescheinigung sind unerlässlich, um den Nachweis zu erbringen, dass die niederländische Zulassung beendet wurde.
Französische Behörden verlangen diese Dokumente bei der Zulassung des Fahrzeugs. - Französische Versicherung
Sobald das Fahrzeug in Frankreich ankommt, muss eine französische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, auch wenn das Auto noch kein französisches Kennzeichen hat. - Zoll und Steuern (MwSt.)
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr.
Es fallen daher keine Einfuhrzölle oder Mehrwertsteuer an, wenn ein gebrauchtes Auto von den Niederlanden nach Frankreich exportiert wird, vorausgesetzt, das Auto war bereits in den Niederlanden zugelassen. - Prüfung in Frankreich
Bei der Zulassung in Frankreich muss das Fahrzeug (älter als vier Jahre) eine contrôle technique durchlaufen, vergleichbar mit der niederländischen APK.
Praxisbeispiel
Eine niederländische Familie zieht in die Provence.
Ihr Fahrzeug ist technisch in Ordnung und hat eine gültige Hauptuntersuchung.
Sie entscheiden sich dafür, mit einem Exportkennzeichen selbst nach Frankreich zu fahren, da dies die günstigste Option ist.
Eine andere Familie, die ein Oldtimer besitzt, beschließt, einen anerkannten Autotransporteur zu beauftragen.
Das Fahrzeug wird versichert auf einem geschlossenen Anhänger transportiert und bei Ankunft direkt in Frankreich zugelassen.
Beide Methoden erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, unterscheiden sich jedoch in Kosten, Komfort und Risiko.
Rolle von jeofferte.nl
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unabhängige Angebotsplattform zum Vergleichen von anerkannten Umzugsunternehmen
mit internationaler Erfahrung.
Die Plattform:
- prüft nur die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- besorgt keinen Fahrzeugtransport oder Exportdokumente;
- bietet objektive Informationen über die Anforderungen bei der Fahrzeugausfuhr;
- verweist Benutzer an anerkannte Stellen, wie zum Beispiel:
- www.rdw.nl (Exportregistrierung und Kennzeicheninformationen);
Fazit
Die Wahl der Transportmethode für den
Fahrzeugexport nach Frankreich hängt vom Zustand des Fahrzeugs, der verfügbaren
Zeit, dem Budget und den persönlichen Vorlieben ab.
Selbst fahren mit einem Exportkennzeichen ist die günstigste und einfachste
Option, erfordert aber Eigenverantwortung und Vorbereitung.
Professioneller Transport oder Umzugstransport bietet mehr Sicherheit und
Komfort, insbesondere bei wertvollen oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen.
jeofferte.nl hilft
Benutzern mit sachlichen und rechtlich korrekten Informationen, eine
fundierte Entscheidung zu treffen.
Eine richtige Transportmethode vermeidet rechtliche Komplikationen, gewährleistet
die Sicherheit des Fahrzeugs und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des
Exports und der Zulassung in Frankreich.
Einfuhr nach Frankreich
Einfuhr eines Fahrzeugs nach Frankreich nach der Auswanderung
Einleitung
Wenn Sie bei der Auswanderung Ihr Fahrzeug von
Niederlande nach Frankreich mitnehmen, wird dies rechtlich als eine Einfuhr
innerhalb der Europäischen Union betrachtet.
Obwohl es innerhalb der EU keine Einfuhrzölle oder Zollformalitäten gibt, stellt
Frankreich klare administrative Anforderungen an die Registrierung,
Steuerabwicklung und technische Konformität des Fahrzeugs.
Das Einfuhrverfahren ist notwendig, um das
Fahrzeug zu registrieren, zu versichern und legal auf französischen Straßen zu
benutzen.
Dieses Verfahren gilt für alle Fahrzeuge, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
stammen, unabhängig davon, ob sie neu oder gebraucht sind, privates oder
geschäftliches Eigentum.
jeofferte.nl bietet als unabhängige Angebotsplattform zuverlässige, sachliche Informationen über diese administrativen Schritte, übernimmt aber selbst keine Fahrzeugregistrierungen oder fiskalische Abwicklungen.
Rechtlicher Rahmen
Die Einfuhr von Fahrzeugen innerhalb der Europäischen Union wird geregelt durch:
- Richtlinie 1999/37/EG betreffend Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge;
- Richtlinie 2007/46/EG über die Europäische Typgenehmigung (Konformitätsbescheinigung);
- und dem französischen Code de la route und Code général des impôts für die Registrierung und Steuerpflicht.
Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr
(Artikel 28 AEUV), was bedeutet, dass bei der Verbringung von Fahrzeugen zwischen
Mitgliedstaaten keine Einfuhrzölle oder Zollverfahren erforderlich
sind.
Dennoch bleibt ein obligatorisches administratives Registrierungsverfahren
zur Einfuhr des Fahrzeugs in das französische Zulassungsregister (Système
d’Immatriculation des Véhicules – SIV) bestehen.
Voraussetzungen für die Einfuhr
Für Fahrzeuge, die in den Niederlanden zugelassen sind und nach Frankreich gebracht werden, gelten die folgenden Grundvoraussetzungen:
- Das Fahrzeug muss eine EU-Typgenehmigung haben (nachgewiesen durch ein Certificate of Conformity – COC).
- Die niederländische Zulassung muss beendet sein (RDW-Exportnachweis oder Freistellungsbescheinigung).
- Der Eigentümer muss nachweisen können, dass das Fahrzeug rechtmäßig erworben und bezahlt wurde (Rechnung oder Kaufvertrag).
- Der MwSt-Status des Fahrzeugs muss bei der französischen Steuerbehörde (quitus fiscal) festgestellt werden.
- Das Fahrzeug muss den französischen technischen Anforderungen entsprechen (contrôle technique).
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einfuhr nach Frankreich
1. Nachweis der Ausfuhr aus den Niederlanden
Bei der Ausreise muss das Fahrzeug bei der RDW abgemeldet und mit einem Exportnachweis versehen werden.
Dieses Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug nicht mehr in den Niederlanden
registriert ist und bildet die Grundlage für die französische Zulassung.
Dokumente:
- RDW-Exportnachweis;
- Freistellungsbescheinigung;
- Zulassungsbescheinigung oder Zulassungskarte (falls noch vorhanden).
2. Erhalt eines Quitus Fiscal (Steuerbefreiungsnachweis)
Bevor ein Fahrzeug in Frankreich zugelassen
werden kann, muss der Eigentümer einen Quitus Fiscal beim lokalen
Finanzamt (Service des Impôts des Particuliers – SIP) beantragen.
Dieses Dokument bestätigt, dass für das Fahrzeug keine Mehrwertsteuerschuld mehr
in Frankreich besteht.
Benötigte Dokumente
- Kaufvertrag oder Rechnung;
- Identitätsnachweis des Eigentümers;
- Adressnachweis in Frankreich (Mietvertrag, Energierechnung);
- RDW-Exportdokument;
- Fahrzeugschein;
- Certificat de conformité (COC).
Regeln zur Mehrwertsteuer
- Neue Fahrzeuge (jünger
als 6 Monate oder weniger als 6.000 km gefahren) sind in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig.
Die Mehrwertsteuer wird auf den Kaufpreis berechnet und muss an das französische Finanzamt abgeführt werden. - Gebrauchte Fahrzeuge (älter als 6 Monate und mehr als 6.000 km) sind bei der Einfuhr von der Mehrwertsteuer befreit, vorausgesetzt, die Mehrwertsteuer wurde bereits in den Niederlanden entrichtet.
Nach Genehmigung erhalten Sie das quitus fiscal (meist innerhalb von 1–2 Werktagen).
3. Erhalt einer Konformitätsbescheinigung (COC)
Das COC (Certificate of Conformity) ist die
europäische Konformitätsbescheinigung, die nachweist, dass das Fahrzeug der
EU-Typgenehmigung entspricht.
Dieses Dokument ist bei der Einfuhr nach Frankreich obligatorisch, es sei
denn, das Fahrzeug ist ausschließlich für Teile oder Exportzwecke bestimmt.
Das COC wird vom Hersteller oder
Importeur ausgestellt.
Für niederländische Fahrzeuge kann dies beim Markenhändler oder beim
RDW (für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung) beantragt werden.
4. Technische Inspektion (Contrôle technique)
Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind, müssen vor der Zulassung eine
französische Contrôle technique durchlaufen.
Die Inspektion muss von einer anerkannten französischen Prüfstelle durchgeführt
worden sein und darf zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als sechs Monate
sein.
Bei Fahrzeugen, die jünger als vier Jahre sind, ist diese Inspektion nicht obligatorisch.
5. Antrag auf französische Zulassung (carte grise)
Sobald das Fahrzeug die technischen und steuerlichen
Voraussetzungen erfüllt, kann es in Frankreich zugelassen werden.
Der Antrag erfolgt online über die Website der Agence Nationale des Titres
Sécurisés (ANTS):
www.ants.gouv.fr.
Benötigte Dokumente
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- COC-Dokument;
- RDW-Exportnachweis oder Zulassungsbescheinigung;
- Identitätsnachweis des Eigentümers;
- Nachweis der Wohnadresse in Frankreich;
- Contrôle technique (falls erforderlich);
- Nachweis der französischen Kfz-Versicherung (attestation d’assurance).
Nach Genehmigung erhalten Sie das Certificat
d’immatriculation (carte grise) per Post.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie französische Kennzeichen anbringen lassen.
6. Anbringen von französischen Kennzeichen
Nach Erhalt der carte grise muss das Fahrzeug
mit französischen Kennzeichen gemäß den französischen Normen
(Format und Farbe) versehen werden.
Die Schilder können bei einem anerkannten Lieferanten in Frankreich bestellt werden.
Sobald die Schilder angebracht sind, ist das Fahrzeug offiziell eingeführt und darf auf französischen Straßen benutzt werden.
Übersicht der erforderlichen Dokumente
|
Dokument |
Ausstellende Behörde |
Zweck |
|
RDW-Exportbescheinigung |
RDW (Niederlande) |
Bestätigung der Abmeldung |
|
Quitus fiscal |
Französisches Finanzamt (SIP) |
MwSt-Abwicklung oder -Befreiung |
|
Konformitätsbescheinigung (COC) |
Hersteller oder Importeur |
Bestätigung der EU-Typgenehmigung |
|
Technische Kontrolle |
Anerkannte französische Prüfstelle |
Technische Inspektion |
|
Carte grise |
ANTS |
Offizielle französische Zulassung |
Fristen und Kosten
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Schritt |
Durchschnittliche Frist |
Kostenschätzung |
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Quitus fiscal |
1–3 Werktage |
Kostenlos |
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COC-Antrag |
1–3 Wochen |
100–250 € |
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Technische Inspektion |
1 Tag |
± 75 € |
|
Registrierung über ANTS |
2–4 Wochen |
150–400 € (abhängig von Region und Fahrzeugleistung) |
Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit der Dokumente und eventuellen Übersetzungen.
Versicherung und Haftung
Während des Transports oder der Einfuhrzeit ist das
Fahrzeug obligatorisch versichert.
In Frankreich gilt die obligatorische Haftpflichtversicherung (assurance
responsabilité civile) ab dem Zeitpunkt, an dem sich das Fahrzeug auf
französischem Gebiet befindet.
Die vorläufige niederländische Exportversicherung ist
nur bis zur Ankunft in Frankreich gültig.
Es ist daher ratsam, direkt nach der Ankunft eine französische Kfz-Versicherung
abzuschließen, noch bevor die Carte Grise ausgestellt wurde.
Rechtliche Hinweise
- Doppelte Registrierung ist verboten
Sobald das Fahrzeug bei der RDW abgemeldet ist, darf es nicht länger in den Niederlanden registriert bleiben.
Die französische Registrierung ersetzt die niederländische Registrierung vollständig. - Bewahren Sie alle Dokumente auf
Französische Behörden können bis zu fünf Jahre nach der Einfuhr einen Nachweis über die MwSt-Abwicklung oder das Eigentum verlangen. - Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern führen
Das Fahren mit einem nicht registrierten oder unversicherten Fahrzeug kann in Frankreich zu Bußgeldern bis zu €3.750, Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder Entzug des Führerscheins führen.
Praxisbeispiel
Ein niederländischer Auswanderer zieht mit seinem Auto nach Montpellier.
Er meldet das Fahrzeug beim RDW ab, erhält einen Exportnachweis und schließt
eine temporäre Exportversicherung ab.
Bei Ankunft beantragt er beim französischen Finanzamt einen Quitus Fiscal,
legt das COC-Dokument vor und lässt eine Controle Technique durchführen.
Nach digitaler Anfrage bei ANTS erhält er innerhalb von drei Wochen die Carte Grise.
Sein Fahrzeug ist ab diesem Zeitpunkt offiziell in Frankreich eingeführt und registriert.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform für den Vergleich von Umzugsangeboten von anerkannten
internationalen Umzugsunternehmen.
Die Plattform:
- überprüft ausschließlich die Handelsregistereintragung von Umzugsunternehmen;
- bietet sachliche Informationen über Export, Import und Registrierung von Fahrzeugen;
- führt keine Beantragung von Quitus Fiscal, Inspektion oder Carte Grise durch;
- verweist Benutzer auf offizielle Quellen:
- www.rdw.nl – Abmeldung und Exportbescheinigung;
- www.impots.gouv.fr – Quitus Fiscal;
- www.ants.gouv.fr – Fahrzeugregistrierung in Frankreich;
- www.service-public.fr – Gesetze und Vorschriften zur Einfuhr.
Fazit
Die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Frankreich ist ein
administrativer, aber gut strukturierter Prozess.
Obwohl innerhalb der EU keine Zollformalitäten gelten, müssen alle Schritte
sorgfältig durchgeführt werden:
- Abmeldung bei der RDW,
- Erhalt des Quitus Fiscal,
- Vorlage des COC,
- technische Inspektion,
- und Registrierung bei ANTS.
Nach Abschluss dieses Verfahrens erhält der Eigentümer eine französische Carte Grise und kann das Fahrzeug legal in Frankreich genutzt werden.
jeofferte.nl bietet sachkundige, sachliche Erklärungen zu diesen Anforderungen, damit Auswanderer ihr Fahrzeug korrekt, sicher und gemäß den französischen Vorschriften einführen und registrieren können.
Erlangen der französischen Kfz-Zulassung
Erlangen der französischen Zulassung (carte grise) bei der Einfuhr eines Fahrzeugs
Einleitung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Umzug von den Niederlanden nach Frankreich mitnehmen, ist es notwendig, es im französischen Fahrzeugregister zu registrieren.
Nach dem Einfuhrverfahren erhalten Sie eine französische Zulassungsbescheinigung (Certificat d’immatriculation), umgangssprachlich als carte grise bekannt.
Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis dafür, dass das Fahrzeug in Frankreich für den Verkehr zugelassen ist und den französischen und europäischen Vorschriften entspricht.
Ohne carte grise darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden und es ist unmöglich, eine französische Kfz-Versicherung abzuschließen.
Die Erlangung der französischen Zulassung ist der letzte und formal wichtigste Schritt im Einfuhrverfahren Ihres Fahrzeugs.
jeofferte.nl bietet als unabhängiges Angebotsportal sachliche, rechtlich korrekte Informationen zu diesem Verfahren, führt jedoch selbst keine Fahrzeugregistrierungen durch.
Rechtlicher Rahmen
Die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen in Frankreich ist geregelt in:
- dem Code de la route, Artikel R322-1 bis R322-14;
- der Verordnung vom 9. Februar 2009 über das nationale System der Fahrzeugzulassung (Système d’Immatriculation des Véhicules – SIV);
- der europäischen Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge.
Die Verwaltung des französischen Fahrzeugregisters obliegt der Agence Nationale des Titres Sécurisés (ANTS), die alle Anträge digital über www.ants.gouv.fr bearbeitet.
Ausstellungsbedingungen
Um für ein französisches Kennzeichen in Frage zu kommen, muss das Fahrzeug:
- Dauerhaft in Frankreich wohnen und Eigentümer eines Einwohners mit festem Wohnsitz sein;
- Die europäische Typgenehmigung (Certificate of Conformity – COC) erfüllen;
- Technisch geprüft sein durch eine anerkannte französische Prüfstelle (contrôle technique), sofern älter als vier Jahre;
- Steuerbefreiung oder Abwicklung über die französische Steuerbescheinigung (quitus fiscal) erhalten haben;
- Vollständig abgemeldet aus dem niederländischen Kennzeichenregister (RDW-Exportbescheinigung).
Erforderliche
Dokumente
Für die Beantragung eines französischen Kennzeichens müssen Sie die folgenden Dokumente digital über www.ants.gouv.fr oder über einen anerkannten Kennzeichenvermittler (professionnel habilité) einreichen:
|
Dokument |
Ausstellende Behörde |
Zweck |
|
RDW-Ausfuhrbescheinigung oder Freistellungsbescheinigung |
RDW (Niederlande) |
Nachweis der Abmeldung aus den Niederlanden |
|
Steuerbescheinigung |
Französisches Finanzamt (SIP) |
Bestätigung der MwSt.-Abwicklung |
|
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) |
Hersteller oder Importeur |
Bestätigung der EU-Typgenehmigung |
|
Technische Kontrolle |
Anerkannte französische Prüfstelle |
Technische Zulassung (für Fahrzeuge > 4 Jahre) |
|
Identitätsnachweis |
Gemeinde oder Behörde |
Ausweis des Antragstellers |
|
Nachweis des Wohnsitzes |
Kontoauszug oder Mietvertrag |
Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich |
|
Französische Versicherung (Versicherungsbescheinigung) |
Französischer Versicherer |
Obligatorische Haftpflichtversicherung |
Zusätzlich kann ein Kaufvertrag oder eine Rechnung zur Bestätigung des Eigentums verlangt werden.
Antragsverfahren über ANTS
1. Zugang zum ANTS-Portal
Der Antrag wird ausschließlich digital über
www.ants.gouv.fr gestellt.
Sie melden sich mit Ihrem FranceConnect-Konto an, das mit Ihrem französischen
Steuer-, Krankenversicherungs- oder Behördenprofil verknüpft ist.
Wenn Sie noch kein FranceConnect-Konto haben, können Sie sich mit Ihrer Steuernummer (numéro fiscal) oder über einen anerkannten Dienstleister (Werkstatt oder Zulassungsstelle) registrieren.
2. Ausfüllen des Antragsformulars
Im Formular „Immatriculer un véhicule en provenance de l’étranger“ geben Sie die folgenden Informationen ein:
- personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum);
- Fahrzeugdaten (Marke, Typ, Fahrgestellnummer);
- Herkunftsland (Niederlande);
- Datum der ersten Zulassung;
- Kraftstoffart und Leistung.
3. Hochladen von Dokumenten
Die oben genannten Dokumente müssen als gescannte
PDFs oder Fotos beigefügt werden.
Hinweis: Alle Dokumente müssen lesbar und vollständig sein; unvollständige
Anträge führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
4. Zahlung der Registrierungsgebühren
Nach Überprüfung des Antrags berechnet das System
automatisch die fällige Steuer (taxe régionale).
Die Höhe hängt von der Region und der Leistung (chevaux fiscaux) des
Fahrzeugs ab.
Die Zahlung erfolgt direkt online per Kreditkarte.
5. Erhalt des vorläufigen Kennzeichens
Nach Genehmigung erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Certificat
Provisoire d’Immatriculation (CPI).
Mit diesem Dokument dürfen Sie das Fahrzeug bereits vorübergehend auf französischen
Straßen nutzen.
Der endgültige Zulassungsschein (carte grise) wird Ihnen dann innerhalb von 2 bis 4 Wochen per Post zugesandt.
Kosten der französischen Zulassung
Die Gesamtkosten variieren je nach Region und hängen von den sogenannten chevaux fiscaux (Steuer-PS) ab.
|
Fahrzeugtyp |
Durchschnittliche Kosten |
Anmerkungen |
|
Kleiner PKW (3–6 CV) |
€150 – €250 |
Regionsabhängig |
|
Mittelklasse-PKW (7–10 CV) |
€250 – €400 |
Inklusive Verwaltungskosten |
|
Lieferwagen |
€250 – €450 |
Zusätzliche Umweltsteuer möglich |
|
Motorrad |
€100 – €200 |
Niedrigere Gebührenstruktur |
Zusätzliche Kosten können für Übersetzungen, COC-Antrag oder technische Überprüfung anfallen.
Anbringen der
Nummernschilder
Nach Erhalt der endgültigen carte grise (Zulassungsbescheinigung Teil II) sind Sie verpflichtet, französische Nummernschilder anfertigen und montieren zu lassen.
Die Schilder müssen den gesetzlichen Abmessungen und Reflexionsnormen entsprechen und können bei autorisierten Lieferanten (Garagen oder Online-Anbietern) bestellt werden.
Das französische Kennzeichensystem ist nicht
personenbezogen, sondern fahrzeugbezogen: Die Nummer bleibt bestehen,
solange das Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist, auch bei einem Verkauf.
Gültigkeit und Aktualisierung
Eine Carte Grise ist unbegrenzt gültig, solange die
Fahrzeugdaten und der Eigentümer unverändert bleiben.
Änderungen der Adresse, des Namens oder der technischen Merkmale müssen innerhalb von einem Monat
über ANTS gemeldet werden.
Beim Verkauf des Fahrzeugs in Frankreich muss der Käufer innerhalb von 15 Tagen eine neue Zulassung auf seinen Namen beantragen.
Häufige Fehler und Verzögerungen
- Fehlende COC-Bescheinigung
Ohne eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung kann die Registrierung nicht abgeschlossen werden.
In diesem Fall muss beim Importeur eine Bescheinigung über die Identifizierung eines gemeinschaftlichen Typs beantragt werden. - Unleserliche Dokumente
Schlecht gescannte oder unvollständige Dateien werden automatisch abgelehnt.
Überprüfen Sie die Qualität aller Uploads im Voraus. - Kein Quitus Fiscal
Dieses Dokument ist obligatorisch, auch wenn keine Mehrwertsteuer geschuldet wird.
Wenn es fehlt, wird der Antrag blockiert. - Technische keuring
De technische keuring mag niet ouder zijn dan zes maanden; een oudere keuring wordt niet geaccepteerd.
Praktijkvoorbeeld
Een Nederlands gezin verhuist naar Bretagne en
neemt hun personenauto mee.
Na uitschrijving bij de RDW ontvangen zij een exportbewijs.
In Frankrijk vragen zij bij de belastingdienst een quitus fiscal aan, laten een
technische keuring uitvoeren en beschikken over het COC van de fabrikant.
Via het ANTS-portaal dienen zij digitaal de aanvraag in, betalen €230
registratiekosten en ontvangen binnen twee dagen het voorlopige kenteken.
Twee weken later komt de definitieve carte grise per post binnen, waarna zij Franse
kentekenplaten laten monteren.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Angebotsplattform zum Vergleichen von Umzugsunternehmen mit
internationaler Expertise.
Die Plattform:
- prüft ausschließlich die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- bietet keine Vermittlung bei Registrierungs- oder Kennzeichenanträgen;
- veröffentlicht sachliche, rechtlich korrekte Informationen über Verwaltungsverfahren;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen:
- www.ants.gouv.fr – für Fahrzeugzulassung und carte grise;
Fazit
Die Erlangung eines französischen Kennzeichens (carte grise) ist ein obligatorischer und abschließender Schritt bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus den Niederlanden.
Das Verfahren ist vollständig digital über ANTS abgewickelt und erfordert eine vollständige Akte mit Dokumenten zu Export, Konformität, Inspektion, Versicherung und MwSt.-Abwicklung.
Nach der Registrierung erhält der Eigentümer das vorläufige Kennzeichen (CPI), gefolgt von der endgültigen carte grise per Post.
Sobald die französischen Kennzeichen angebracht sind, ist das Fahrzeug offiziell für den französischen Verkehr zugelassen.
jeofferte.nl hilft Auswanderern mit fachkundiger, unabhängiger Erklärung dieses Verfahrens, damit sie ihr Fahrzeug korrekt, sicher und rechtlich konform mit den französischen Vorschriften registrieren können.
Zahlung von Einfuhrabgaben
Zahlung von Einfuhrsteuern bei der Überführung eines Fahrzeugs nach Frankreich
Einleitung
Wer bei einem Umzug ein Fahrzeug von den Niederlanden nach Frankreich mitnimmt, muss sich mit der steuerlichen Abwicklung der Einfuhr auseinandersetzen.
Obwohl die Niederlande und Frankreich beide Mitglied der Europäischen Union sind und innerhalb der EU keine Zölle gelten, gibt es Mehrwertsteuerregeln und Umweltsteuern, die zur Anwendung kommen können.
Die französische Regierung prüft, ob für das Fahrzeug bereits Steuern im Herkunftsland bezahlt wurden und ob Umweltabgaben oder Zulassungssteuern bei der Zulassung in Frankreich geschuldet sind.
Diese Prüfung erfolgt durch die Ausstellung des quitus fiscal – des offiziellen Nachweises der Steuerbefreiung, der für die Zulassung des Fahrzeugs (carte grise) unerlässlich ist.
jeofferte.nl bietet als unabhängige Angebotsplattform verlässliche Informationen über diese steuerlichen Verpflichtungen, übernimmt jedoch selbst keine Steuererklärungen oder -zahlungen.
Rechtlicher Rahmen
Die Erhebung und Befreiung von Steuern bei der Einfuhr von Fahrzeugen nach Frankreich ist geregelt in:
- dem Code général des impôts (CGI) – Artikel 256 bis und 298 sexies (MwSt. auf innergemeinschaftliche Lieferungen);
- dem Code des douanes – Artikel 291 bis 294 (MwSt. bei Einfuhr);
- dem Code de la route – Bestimmungen über Umweltsteuern und Zulassungssteuern.
Darüber hinaus gilt die Richtlinie 2006/112/EG der Europäischen Union, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU regelt.
Keine Einfuhrabgaben innerhalb der EU
Beim Import eines Fahrzeugs von den Niederlanden nach Frankreich fallen keine Zölle an, da der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union frei ist.
Es gelten jedoch MwSt.-Regeln, die vom Alter und der Kilometerleistung des Fahrzeugs abhängen.
MwSt.-Regelungen bei der Einfuhr von Fahrzeugen
Die französische Steuerbehörde unterscheidet zwischen neuen und gebrauchten Fahrzeugen gemäß der EU-Definition.
1. Neue Fahrzeuge
Ein Fahrzeug gilt als „neu“, wenn es:
- weniger als 6 Monate alt ist oder
- weniger als 6.000 Kilometer gefahren ist.
Bei Neufahrzeugen ist die Mehrwertsteuer in Frankreich geschuldet, auch wenn sie in den Niederlanden bereits bezahlt wurde.
Satz
Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 20% auf den Kaufpreis.
Verfahren
Die Mehrwertsteuer muss an die französische Steuerbehörde (Service des Impôts des Particuliers – SIP) gezahlt werden.
Nach der Zahlung erhalten Sie die Quitus fiscal, die bestätigt, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wurde.
Ohne dieses Dokument kann das Fahrzeug nicht bei der ANTS registriert werden.
Beispiel
Ein neues Fahrzeug, das in den Niederlanden für 25.000 € (einschließlich 21 % niederländischer Mehrwertsteuer) gekauft und nach Frankreich gebracht wurde.
Da das Fahrzeug jünger als sechs Monate ist, wird in Frankreich dennoch eine Mehrwertsteuer von 20 % auf den Netto-Kaufpreis (25.000 € ÷ 1,21) erhoben.
Die niederländische Mehrwertsteuer kann gegebenenfalls vom Verkäufer oder über die Steuerbehörde zurückgefordert werden.
2. Gebrauchte Fahrzeuge
Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn es:
- älter als 6 Monate ist UND
- mehr als 6.000 Kilometer gefahren ist.
Für gebrauchte Fahrzeuge, die bereits innerhalb der EU besteuert wurden, gilt die Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr nach Frankreich.
Die Mehrwertsteuer wurde bereits im Kaufland (Niederlande) bezahlt und muss nicht erneut bezahlt werden.
Verfahren
Die französische Steuerbehörde prüft die
Kaufrechnung und stellt dann eine Steuerbescheinigung ohne Zahlung aus.
Das Dokument besagt, dass das Fahrzeug „acquis dans l’Union Européenne
– TVA acquittée“ (innerhalb der EU gekauft – MwSt. bezahlt) ist.
Beispiel
Ein dreijähriges Fahrzeug, das in den
Niederlanden für 12.000 € gekauft wurde, wird nach Frankreich eingeführt.
Da das Fahrzeug älter als sechs Monate ist und mehr als 6.000 km zurückgelegt hat,
ist keine Mehrwertsteuer geschuldet.
Die französische Steuerbehörde stellt eine Steuerbescheinigung mit dem Vermerk
„MwSt.-befreit“ aus.
Die Steuerbescheinigung (Quitus fiscal)
Die Steuerbescheinigung (Quitus fiscal) ist das offizielle
Dokument, das bescheinigt, dass die Mehrwertsteuerpflichten erfüllt wurden oder
dass keine Mehrwertsteuer geschuldet wird.
Sie wird vom örtlichen Finanzamt (Service des Impôts des Particuliers oder
Service des Impôts des Entreprises bei gewerblicher Einfuhr) ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (Reisepass oder Personalausweis);
- Nachweis Ihres Wohnsitzes in Frankreich;
- Kaufrechnung oder Kaufvertrag;
- RDW-Exportdokument oder Zulassungsbescheinigung;
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Quittung);
- COC-Dokument (Certificate of Conformity).
Die "quitus fiscal" ist kostenlos und wird normalerweise innerhalb von 1 bis 3 Werktagen ausgestellt.
Ohne dieses Dokument ist eine Zulassung des Fahrzeugs bei den französischen Behörden nicht möglich.
Umweltsteuern und regionale Steuern
Bei der Zulassung des Fahrzeugs (Beantragung der carte grise) sind zusätzliche Steuern zu entrichten.
1. Regionale Steuer
Die regionale Steuer ist eine regionale
Zulassungssteuer, die sich nach der Leistung des Fahrzeugs in chevaux
fiscaux (CV) und der Region, in der Sie wohnen, berechnet.
Die Sätze variieren je nach Region und liegen im Durchschnitt zwischen 35 € und 50 € pro CV.
2. CO₂-Steuer (Malus écologique)
Für Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß (mehr
als 118 g/km) gilt eine Umweltsteuer (Malus écologique).
Diese Steuer kann je nach Emissionswert von einigen hundert bis zu tausenden von Euro reichen.
Voor elektrische of hybride voertuigen geldt meestal een volledige vrijstelling van de malus.
3. Taxe de gestion
Een kleine administratieve heffing van ongeveer €11 wordt toegevoegd aan elke kentekenregistratie.
4. Redevance d’acheminement
Een vaste bijdrage van €2,76 voor de verzending van de carte grise per post.
Übersicht der steuerlichen Verpflichtungen
|
Steuerart |
Zuständige Behörde |
Fällig bei |
Betrag oder Satz |
|
MwSt. (Neufahrzeug) |
Französische Steuerbehörde (SIP) |
Neufahrzeuge (<6 Monate oder <6.000 km) |
20 % des Kaufpreises |
|
MwSt. (Gebrauchtfahrzeug) |
Französische Steuerbehörde (SIP) |
Gebrauchtfahrzeuge (>6 Monate und >6.000 km) |
Keine, sofern MwSt. in der EU bezahlt |
|
Regionale Steuer |
ANTS / regionale Regierungsbehörde |
Alle Registrierungen |
35–50 € pro Lebenslauf |
|
Ökologischer Malus |
ANTS / Umweltministerium |
Fahrzeuge >118 g/km CO₂ |
100 – 50.000 € |
|
Verwaltungsgebühr |
AMEISEN |
Alle Registrierungen |
€11 |
|
Beförderungsgebühr |
AMEISEN |
Alle Registrierungen |
€2,76 |
Zahlungsart
Mehrwertsteuer
Die Zahlung der Mehrwertsteuer (falls zutreffend)
erfolgt beim örtlichen Finanzamt (SIP) per Banküberweisung oder
Kartenzahlung.
Anschließend erhalten Sie die "quitus fiscal", die als Zahlungsnachweis dient.
Registrierungssteuern
Die regionalen und Umweltsteuern werden automatisch berechnet und über das Online-Portal www.ants.gouv.fr bei der Beantragung der "carte grise" bezahlt.
Die Zahlung erfolgt digital, meist per Kreditkarte, danach wird die "carte grise" per Post zugesandt.
Rechtliche und praktische Aspekte
- Doppelbesteuerung vermeiden
Wenn Sie beim Kauf des Fahrzeugs bereits Mehrwertsteuer in den Niederlanden bezahlt haben, geben Sie dies bei der Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (quitus fiscal) deutlich an und fügen Sie die Originalrechnung bei. - CO₂-Wert prüfen
Der im COC angegebene CO₂-Ausstoß bestimmt die Höhe der Umweltsteuer. Überprüfen Sie diesen im Voraus, um Überraschungen zu vermeiden. - Alle Zahlungsbelege aufbewahren
Französische Behörden können bis zu fünf Jahre nach der Zulassung einen Nachweis über die Zahlung von Mehrwertsteuer oder Steuern verlangen. - Ondernemers
Voor bedrijfsvoertuigen gelden aparte regels: btw kan in bepaalde gevallen worden verrekend of teruggevraagd bij de Franse fiscus.
Praktijkvoorbeeld
Een Nederlandse ondernemer verhuist naar
Frankrijk en neemt een drie jaar oude bedrijfsauto mee.
De auto heeft 70.000 km gereden en was in Nederland volledig afbetaald.
Bij de Franse belastingdienst toont hij de koopfactuur en krijgt een quitus
fiscal met btw-vrijstelling.
Bij registratie via ANTS betaalt hij €380 aan regionale belasting en €11
administratiekosten.
Omdat de CO₂-uitstoot 110 g/km is, wordt geen milieubelasting opgelegd.
Binnen drie weken ontvangt hij de carte grise.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform zum Vergleichen von Umzugsangeboten und zur
Bereitstellung von sachlichen Informationen über Auswanderungsverfahren.
Die Plattform:
- prüft ausschließlich die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- führt keine Mehrwertsteuerzahlungen oder Steuererklärungen durch;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen, wie zum Beispiel:
- www.impots.gouv.fr – Französische Steuerbehörde für Quitus Fiscal und Mehrwertsteuer;
- www.ants.gouv.fr – Registrierung und Carte Grise;
Fazit
Beim Überführen eines Fahrzeugs von den Niederlanden nach Frankreich fallen keine Zölle an, jedoch müssen der MwSt.-Status und eventuelle Umweltsteuern korrekt behandelt werden.
Der Kern des steuerlichen Einfuhrverfahrens ist der Erhalt der Quitus Fiscal, der bestätigt, dass alle MwSt.-Verpflichtungen erfüllt sind.
Bei der endgültigen Zulassung über ANTS werden zusätzliche Steuern erhoben, darunter die Regionalsteuer und eventuelle Umweltsteuer (malus écologique).
Nach Zahlung und Zulassung erhält der Eigentümer die Carte Grise, womit das Fahrzeug offiziell in Frankreich zugelassen ist.
jeofferte.nl bietet fachkundige, unabhängige Erklärungen zu diesen Verfahren, damit Auswanderer ihr Fahrzeug vollständig im Einklang mit der französischen Steuer- und Verwaltungsgesetzgebung einführen können.
Technische Inspektion (Contrôle Technique)
Technische Keuring (Contrôle Technique) bij invoer van een voertuig in Frankrijk
Inleiding
Bij het invoeren en registreren van een voertuig
in Frankrijk is een geldige Contrôle Technique – de Franse technische
keuring – een wettelijke vereiste.
Deze keuring is vergelijkbaar met de Nederlandse APK (Algemene Periodieke
Keuring), maar kent enkele specifieke Franse regels en inspectiepunten.
De Contrôle Technique bevestigt dat het voertuig
technisch in orde is en voldoet aan de Franse veiligheids- en milieueisen.
Zonder geldig keuringsrapport kan het voertuig niet worden geregistreerd bij
de ANTS (Agence Nationale des Titres Sécurisés) en mag het niet op de
openbare weg rijden.
jeofferte.nl biedt als onafhankelijk offerteplatform feitelijke en juridisch correcte informatie over deze procedure, maar voert zelf geen keuringen uit.
Rechtlicher Rahmen
Die Verpflichtung zur technischen Inspektion ist festgelegt in:
- dem Code de la route, Artikel R323-1 bis R323-26;
- dem Arrêté du 18 juin 1991 (Vorschriften für technische Inspektionen);
- der europäischen Richtlinie 2014/45/EU über die periodische technische Überprüfung von Fahrzeugen.
Die Inspektion wird von einer anerkannten französischen Prüfstelle (centre de contrôle technique agréé) durchgeführt, die dem Ministerium für ökologischen Wandel und territorialen Zusammenhalt (Ministère de la Transition Écologique et de la Cohésion des Territoires) untersteht.
Wann ist eine Contrôle Technique erforderlich
1. Bei der Einfuhr oder dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs
Für alle Fahrzeuge, die älter als vier
Jahre sind, muss vor der Zulassung eine gültige Contrôle Technique vorgelegt werden.
Der Prüfbericht darf bei der Beantragung der französischen Zulassung (carte grise) nicht älter als sechs Monate sein.
2. Beim Verkauf innerhalb Frankreichs
Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs, das älter als vier Jahre ist, muss der Verkäufer eine Prüfung vorlegen können, die nicht älter als sechs Monate ist.
3. Für jüngere Fahrzeuge
Fahrzeuge, die jünger als vier Jahre sind, sind von der Contrôle Technique bei der Einfuhr befreit, müssen aber, sobald sie vier Jahre alt sind, einer Prüfung unterzogen werden.
Prüfverfahren
Die Prüfung dauert durchschnittlich 45 bis 60 Minuten und wird in einem anerkannten Prüfzentrum durchgeführt.
Das Fahrzeug wird auf mehr als 130 Kontrollpunkte untersucht, die in Sicherheit, Umwelt und Fahrzeugidentifikation unterteilt sind.
Wichtigste Kontrollpunkte
1. Sicherheit
- Bremsen, Lenkung und Aufhängung
- Reifen und Felgen
- Beleuchtung, Reflektoren und Signalisierung
- Scheiben, Spiegel, Gurte und Karosserie
- Fahrgestellnummer und strukturelle Integrität
2. Umwelt
- Ausstoß von Abgasen (Messung von CO₂ und Feinstaub)
- Geräuschentwicklung
- Kontrolle auf Öl- oder Kraftstofflecks
3. Identifizierung
- Prüfung der Fahrgestellnummer (FIN)
- Übereinstimmung mit den Angaben auf dem COC oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
Ergebnisse der Inspektion
Nach Abschluss erhalten Sie einen technischen Inspektionsbericht mit einem der folgenden Ergebnisse:
|
Ergebnis |
Bedeutung |
Folge |
|
Keine größeren Mängel (geen gebrek) |
Fahrzeug genehmigt |
Sofortige Zulassung möglich |
|
Défauts majeurs (schwerwiegende Mängel) |
Reparatur innerhalb von 2 Monaten erforderlich |
Nachprüfung erforderlich |
|
Défauts critiques (kritische Mängel) |
Sofortige Fahrverbotsverfügung |
Reparatur innerhalb von 24 Stunden erforderlich |
Nach Genehmigung wird eine Plakette (Aufkleber) an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht, die das Ablaufdatum der nächsten Inspektion angibt.
Gültigkeitsdauer
Eine genehmigte technische Überprüfung ist zwei Jahre gültig.
Bei der Zulassung eines importierten Fahrzeugs muss der Prüfbericht:
- zum Zeitpunkt der Beantragung der Zulassungsbescheinigung maximal sechs Monate alt sein;
- von einer französisch anerkannten Prüfstelle stammen (eine niederländische APK wird nicht anerkannt).
Erkennung von anerkannten Prüfstellen
In Frankreich sind die Prüfstellen erkennbar
an Schildern mit der Aufschrift:
„Contrôle Technique Automobile – Centre agréé“.
Bekannte Netzwerke sind unter anderem:
- DEKRA,
- Autovision,
- Sécuritest,
- Autosur,
- und Norisko.
Sie können selbst einen Termin über deren Websites
vereinbaren oder telefonisch.
Die durchschnittlichen Kosten betragen zwischen 70 € und 90 €, abhängig von der Art des Fahrzeugs und der Region.
Beziehung zur niederländischen APK
Eine niederländische APK ist für die Zulassung in Frankreich nicht gültig.
Obwohl beide Prüfungen vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden, erkennt die
französische Regierung ausschließlich Prüfungen an, die von einer in
Frankreich anerkannten Prüfstelle durchgeführt wurden.
Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug, das kürzlich in den Niederlanden geprüft wurde, in Frankreich dennoch erneut geprüft werden muss.
Erforderliche Dokumente für die Inspektion
Am Inspektionsstandort müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- gültiger Ausweis;
- niederländischer Zulassungsschein oder Exportdokument;
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag);
- Certificate of Conformity (COC);
- Nachweis eines Wohnsitzes in Frankreich.
Nach der Inspektion erhalten Sie ein offizielles Protokoll der technischen Kontrolle.
Dieses Dokument ist für die Beantragung der Zulassungsbescheinigung (carte grise) über www.ants.gouv.fr erforderlich.
Prüfung von spezifischen Fahrzeugkategorien
1. Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge und Lieferwagen bis 3.500 kg müssen jährlich statt alle zwei Jahre geprüft werden.
2. Motorräder
Ab April 2024 wird in Frankreich die technische
Kontrolle (Contrôle Technique) für Motorräder und Roller (Kategorie L)
phasenweise eingeführt.
Die Verpflichtung wird schrittweise nach Baujahr eingeführt.
3. Oldtimer (véhicules de collection)
Oldtimer mit einer speziellen carte grise de collection sind von der Standardprüfung befreit, müssen aber alle fünf Jahre eine eingeschränkte technische Kontrolle durchlaufen.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Das Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige technische Überprüfung kann zu folgenden Konsequenzen führen:
- ein Bußgeld von 135 €;
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs;
- Ablehnung der Zulassung durch die ANTS;
- Verlust des Versicherungsschutzes bei einem Verkehrsunfall (Versicherungsgesellschaften können Schadensersatzansprüche ablehnen).
Praxisbeispiel
Eine niederländische Familie zieht nach Toulouse und
nimmt ihr fünf Jahre altes Auto mit.
Nach der Abmeldung bei der RDW beantragen sie in Frankreich eine quitus fiscal und
haben das COC.
Bevor sie die carte grise beantragen können, planen sie eine Contrôle Technique
bei einem anerkannten Zentrum von DEKRA.
Die Inspektion verläuft ohne Probleme und das Fahrzeug wird genehmigt.
Mit dem Inspektionsbericht reichen sie ihren Antrag bei ANTS ein und erhalten innerhalb
von drei Wochen die carte grise.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform, die sachliche Informationen über internationale
Umzüge und Fahrzeugzulassungen bietet.
Die Plattform:
- prüft ausschließlich die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- führt keine technischen Inspektionen oder Fahrzeugprüfungen durch;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen und anerkannte Inspektionsnetzwerke, wie zum Beispiel:
- www.service-public.fr – offizielle Erläuterungen zur Contrôle Technique;
- www.dekra.fr, www.autovision.fr, www.securitest.fr – anerkannte Inspektionszentren;
Fazit
Die Contrôle Technique ist eine obligatorische
technische Inspektion für alle Fahrzeuge, die älter als vier Jahre sind und in
Frankreich eingeführt oder zugelassen werden.
Die Inspektion muss von einer anerkannten französischen Prüfstelle durchgeführt
werden und darf bei der Beantragung der Carte Grise nicht älter als sechs
Monate sein.
Eine bestandene Inspektion ist zwei Jahre gültig und
ist ein wesentlicher Bestandteil des Zulassungsverfahrens bei ANTS.
Ohne einen gültigen Inspektionsbericht kann kein französisches Kennzeichen
ausgestellt werden und das Fahrzeug darf nicht auf die Straße.
jeofferte.nl bietet zuverlässige, neutrale Informationen über diese Verpflichtung, damit Auswanderer ihr Fahrzeug korrekt und gesetzeskonform nach französischer Gesetzgebung prüfen und zulassen können.
Beantragung eines Konformitätszertifikats (COC)
Beantragung einer Konformitätsbescheinigung (COC) bei der Einfuhr eines Fahrzeugs nach Frankreich
Einleitung
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus den Niederlanden nach Frankreich ist die Europäische Konformitätsbescheinigung (COC) ein wesentliches Dokument.
Dieses Zertifikat bescheinigt, dass das Fahrzeug die europäischen Typgenehmigungsanforderungen erfüllt und somit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einschließlich Frankreich – auf der Straße zugelassen werden darf.
Ohne ein gültiges COC kann die französische Zulassungsbehörde (Agence Nationale des Titres Sécurisés – ANTS) die carte grise (Zulassungsbescheinigung) nicht ausstellen.
Das Dokument bildet die technische Grundlage für die Identifizierung des Fahrzeugs und die Feststellung von unter anderem Emissionswerten, Hubraum, Masse und Fahrzeugkategorie.
jeofferte.nl bietet sachliche und rechtlich korrekte Informationen zu diesem Verfahren, stellt jedoch selbst keine Zertifikate oder technischen Dokumente aus.
Rechtlicher Rahmen
Die Verpflichtung zur Vorlage einer COC basiert auf europäischer und französischer Gesetzgebung:
- Richtlinie 2007/46/EG – Rahmen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern;
- Richtlinie 1999/37/EG – über Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge;
- Code de la route, Artikel R321-15 – Verpflichtung zur Vorlage einer Konformitätsbescheinigung bei der Erstzulassung in Frankreich.
Die COC bestätigt, dass das Fahrzeug den innerhalb der EU geltenden technischen und Umweltstandards entspricht.
Das Dokument wird ausschließlich vom Fahrzeughersteller oder seinem
bevollmächtigten Vertreter ausgestellt.
Was ist ein Konformitätszertifikat?
Das Konformitätszertifikat (COC) ist ein offizielles Herstellungsdokument, das:
- die EU-Typgenehmigung des Fahrzeugs bestätigt;
- alle technischen Merkmale des Fahrzeugs auflistet;
- nachweist, dass das Fahrzeug gemäß den EU-Richtlinien hergestellt wurde;
- und für die französische Zulassung erforderlich ist.
Das Zertifikat enthält unter anderem:
- Fahrgestellnummer (FIN);
- Marke, Modell, Handelsbezeichnung;
- Fahrzeugkategorie (M1, N1, L3e, usw.);
- Motorleistung und Hubraum;
- Kraftstoffart und Emissionsnorm (Euro-Norm);
- CO₂-Emissionen und Umweltdaten;
- Anzahl der Sitzplätze und zulässige Massen.
- die Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (wie den Niederlanden) nach Frankreich;
- die Zulassung eines Fahrzeugs, das noch nie zuvor in Frankreich zugelassen war;
- oder die Zulassung eines Fahrzeugs, dessen technische Daten noch nicht im französischen Register vorhanden sind.
- Renault / Dacia: https://www.renault.fr
- Peugeot / Citroën: https://www.stellantis.com
- Volkswagen / Audi / Skoda: https://www.volkswagen.fr
- BMW / MINI: https://www.bmw.fr
- Prüft, ob das Fahrzeug den französischen Normen entspricht.
- Führt technische Inspektionen durch (einschließlich Abgastest und Geräuschmessung).
- Stellt eine Bescheinigung über die Identifizierung aus, die als Ersatz für die Konformitätsbescheinigung dient.
- Echtheit prüfen
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) muss vom Hersteller unterzeichnet oder gestempelt sein.
Online erworbene Dokumente ohne offizielle Herkunft können abgelehnt werden. - Keine Änderungen am Fahrzeug
Änderungen am Motor, Auspuff oder Fahrgestell können die Gültigkeit der COC ungültig machen.
In diesem Fall ist eine Neuzulassung über die DREAL erforderlich. - Gültig für ein Fahrzeug
Eine COC ist fahrzeuggebunden und gibt die eindeutige Fahrgestellnummer (VIN) an.
Sie darf nicht für andere Fahrzeuge desselben Typs verwendet werden. - prüft ausschließlich die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- bietet sachliche Informationen über den Export, Import und die Zulassung von Fahrzeugen;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen und Markeninhaber, wie zum Beispiel:
- www.ants.gouv.fr – Fahrzeugzulassung und Zulassungsbescheinigung Teil II;
- www.service-public.fr – offizielle Erläuterungen zur Fahrzeugzulassung;
- die offiziellen Websites von Automarken für COC-Anträge.
Wann ist eine COC erforderlich?
Eine COC ist erforderlich für:
Eine COC ist nicht erforderlich für Fahrzeuge, die bereits in Frankreich zugelassen sind, oder wenn der Hersteller keine EU-Typgenehmigung erteilt hat (z. B. bei einigen amerikanischen oder japanischen Fahrzeugen; siehe auch unter „Alternativen“).
Wo COC-Konformitätsbescheinigungen beantragen
COC-Konformitätsbescheinigungen können ausschließlich beim Hersteller oder dessen anerkanntem Importeur beantragt werden.
Es gibt drei offizielle Wege:
1. Über den offiziellen Markenimporteur in Frankreich
Die meisten Hersteller haben eine nationale Kontaktstelle für die Ausstellung von COC-Konformitätsbescheinigungen.
Sie reichen hierfür ein Antragsformular zusammen mit einer Kopie des niederländischen Zulassungsdokuments, der Fahrgestellnummer (VIN) und einem Ausweisdokument ein.
Beispiele:
Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Wochen.
2. Über den Hersteller in den Niederlanden oder Belgien
Sie können auch direkt ein COC beim
niederländischen Importeur der Marke beantragen, zum Beispiel über Pon (Volkswagen), Louwman
(Toyota) oder BMW Group Nederland.
Das COC ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, unabhängig vom Ausstellungsland.
3. Über anerkannte Vermittler
Einige private Büros sind befugt, im Namen des Herstellers eine Duplikat-COC auszustellen.
Überprüfen Sie immer, ob der Anbieter offiziell vom Hersteller anerkannt ist.
Kosten und Lieferzeit
|
Marke / Fahrzeugtyp |
Durchschnittliche Kosten |
Lieferzeit |
|
PKW (Standard) |
€100 – €250 |
2 – 4 Wochen |
|
Nutzfahrzeug |
€150 – €300 |
3 – 5 Wochen |
|
Motorrad |
€80 – €200 |
2 – 3 Wochen |
|
Elektro- oder Hybridfahrzeug |
€150 – €350 |
3 – 6 Wochen |
Einige Marken stellen das COC für neuere Fahrzeuge (in der Regel bis zu 24 Monate alt) kostenlos zur Verfügung.
Alternativen bei fehlendem COC
Wenn das Fahrzeug keine COC-Bescheinigung hat oder nie
nach EU-Typgenehmigung hergestellt wurde, kann es nicht automatisch registriert werden.
In diesem Fall kann eine „attestation d’identification à un type communautaire“ beim französischen Markenimporteur oder über die DREAL (Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement) beantragt werden.
Das DREAL-Verfahren
Dieses Verfahren ist komplexer, teurer (oft 300 € – 600 €) und kann 6 bis 10 Wochen dauern.
Wannengültigkeit einer niederländischen CoC in Frankreich
Eine in den Niederlanden ausgestellte CoC ist in Frankreich uneingeschränkt gültig, sofern das Fahrzeug seit der Herstellung nicht verändert wurde (keine technischen Anpassungen).
Das Dokument muss nicht übersetzt werden, da alle CoCs in mehreren EU-Sprachen verfasst sind.
Das Fahrzeug muss jedoch technisch identisch mit dem in Frankreich zugelassenen Typ sein.
Bei Abweichungen (z. B. spezifische Ausführungen) kann eine zusätzliche Überprüfung durch den Importeur erforderlich sein.
Beziehung zwischen COC und Carte Grise
Das COC ist für die Beantragung der
französischen Zulassungsbescheinigung unerlässlich.
Die Daten aus dem Zertifikat werden direkt in das SIV-System
(Système d’Immatriculation des Véhicules) übernommen.
Ohne COC kann ANTS keine Carte Grise
ausstellen, es sei denn, eine alternative Bescheinigung ist verfügbar.
Das Dokument muss daher immer der digitalen Bewerbung über www.ants.gouv.fr beigefügt werden.
Rechtliche Hinweise
Praxisbeispiel
Ein Niederländer zieht nach Lyon und nimmt seinen drei Jahre alten Peugeot 308 mit.
Er beantragt über die Website von Peugeot Frankreich eine COC mit einer Kopie des niederländischen Zulassungsscheins und seines Personalausweises.
Nach drei Wochen erhält er das Original-COC per Post.
Mit diesem Dokument kann er dann die quitus fiscal beantragen, die Contrôle Technique durchführen lassen und die carte grise über ANTS beantragen.
Die Daten aus dem COC werden automatisch in das französische Zulassungsregister übernommen.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform zum Vergleichen von Umzugsangeboten und zur Aufklärung
über administrative Auswanderungsverfahren.
Die Plattform:
Fazit
Das Certificate of Conformity (COC) ist ein
erforderliches Dokument für die Einfuhr und Zulassung von Fahrzeugen in Frankreich.
Es bestätigt, dass das Fahrzeug europäischen Sicherheits- und
Umweltstandards entspricht und bildet die technische Grundlage für den "carte grise" (Zulassungsbescheinigung Teil II).
Das Zertifikat kann beim
Hersteller, Importeur oder einem autorisierten Vermittler beantragt werden, mit einer durchschnittlichen Lieferzeit von
einigen Wochen.
Für Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung ist ein alternatives Konformitätszertifikat
der DREAL erforderlich.
jeofferte.nl bietet unabhängige, zuverlässige Erklärungen zu diesem Verfahren, damit Auswanderer ihr Fahrzeug korrekt, vollständig und in Übereinstimmung mit der französischen Gesetzgebung zulassen können.
Abschluss einer französischen Autoversicherung
Abschluss einer französischen Autoversicherung bei Einfuhr oder Zulassung eines Fahrzeugs
Einleitung
Wer bei der Auswanderung ein Fahrzeug nach Frankreich mitnimmt, ist verpflichtet, in Frankreich eine Autoversicherung (assurance
automobile) abzuschließen, sobald sich das Fahrzeug auf französischem Gebiet
befindet — selbst wenn die Zulassung noch nicht abgeschlossen ist.
Die Versicherung ist eine gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Code des
assurances und gilt für jedes Fahrzeug, das sich in Frankreich befindet,
unabhängig davon, ob es bereits ein französisches Kennzeichen hat oder noch mit einem ausländischen
(beispielsweise niederländischen Export-)Kennzeichen fährt.
Eine französische Autoversicherung ist notwendig, um die Haftpflicht zu erfüllen, um Schäden bei Unfällen abzudecken und um die Zulassung des Fahrzeugs (carte grise) abschließen zu können.
jeofferte.nl ist eine unabhängige Angebotsplattform, die sachliche, rechtlich korrekte Informationen über Auswanderungsverfahren bietet, aber keine Versicherungen anbietet oder vermittelt.
Rechtlicher Rahmen
Die Versicherungspflicht für Fahrzeuge ist festgelegt in:
- dem Code des assurances, Artikel L211-1 bis L211-27 (obligatorische Haftpflichtdeckung);
- dem Code de la route, Artikel L324-2 (Verbot des Fahrens ohne Versicherung);
- der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Nach französischem Recht muss jeder Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeugs eine Versicherung abschließen, die mindestens die zivilrechtliche Haftung (responsabilité civile) abdeckt.
Das Fehlen einer gültigen Versicherung wird als Delikt betrachtet, mit möglichen Geldstrafen bis zu 3.750 €, Beschlagnahme des Fahrzeugs und Entzug des Führerscheins.
Obligatorische und zusätzliche Versicherungen
1. Obligatorische Versicherung: Responsabilité Civile (WA-Deckung)
Die responsabilité civile automobile ist die minimale gesetzliche Versicherung und deckt:
- Schäden an Dritten (Personen, Fahrzeuge oder Eigentum), die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden;
- Personenschäden an Passagieren;
- Schäden, die beim Stehen oder Parken des Fahrzeugs verursacht werden.
Diese Deckung ist für alle Fahrzeuge verpflichtend, die in Frankreich zugelassen sind oder sich auf französischem Gebiet befinden.
2. Zusätzliche Versicherungen (optional)
Obwohl die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden sich die meisten Fahrer für zusätzliche Deckungen:
|
Art der Versicherung |
Deckung |
Hinweis |
|
Vollkaskoversicherung |
Vollständige Deckung bei Schäden am eigenen Fahrzeug, auch bei eigener Schuld |
Geeignet für neuere oder wertvolle Fahrzeuge |
|
Assurance intermédiaire |
Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Kollision mit Tieren |
Zwischenoption in Bezug auf Deckung und Prämie |
|
Protection juridique |
Rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten nach einem Unfall |
Oft optional |
|
Pannen- / Abschlepphilfe |
Pechhilfe in Frankreich und/oder Europa |
Sehr empfehlenswert bei Auswanderung |
|
Fahrergarantie |
Leistung bei Verletzung des Fahrers |
Zusätzlich, nicht in der Standard-Haftpflichtversicherung enthalten |
Deckung, Prämien und Bedingungen variieren stark je nach Versicherer und Region.
Wann die Versicherung abgeschlossen werden muss
Eine französische Kfz-Versicherung muss abgeschlossen werden:
- ab dem Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug in Frankreich ankommt, auch wenn es noch nicht zugelassen ist;
- oder vor der Zulassung bei ANTS, da der Versicherungsnachweis bei der Beantragung der carte grise erforderlich ist.
Während der Übergangszeit (zwischen Ankunft und endgültiger Zulassung) kann das Fahrzeug vorübergehend versichert werden auf der Grundlage von:
- die Fahrgestellnummer (VIN); oder
- das niederländische Exportkennzeichen (für maximal 14 Tage).
Nach Erhalt der carte grise wird die Versicherung endgültig auf das französische Kennzeichen umgestellt.
Dokumente, die zum Abschluss einer Versicherung erforderlich sind
Bei der Beantragung einer französischen Autoversicherung fordert der Versicherer in der Regel:
- ein gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis);
- Nachweis der Wohnadresse in Frankreich (Mietvertrag, Energierechnung);
- Eigentumsnachweis des Fahrzeugs (Kaufvertrag oder Rechnung);
- das Certificat de Conformité (COC);
- und, falls vorhanden, den RDW-Exportnachweis oder die carte grise provisoire (vorläufigiges Kennzeichen).
Darüber hinaus fragen Versicherer oft nach:
- eine Übersicht über die Schadenhistorie (relevé d’information) des vorherigen Versicherers;
- die Anzahl der schadenfreien Jahre (erhältlich beim niederländischen Versicherer).
Diese Informationen werden verwendet, um die Prämie und Risikoklasse zu bestimmen.
Arten von Versicherern in Frankreich
In Frankreich kann eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden bei:
- Traditionelle Versicherer – wie AXA, MAIF, MMA, Allianz, Groupama, Matmut, Macif;
- Online-Versicherer – wie Direct Assurance oder L’Olivier Assurance;
- Bankversicherer – Banken mit eigenen Versicherungsprodukten, wie Crédit Agricole, Banque Postale oder Société Générale.
Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen, da Prämien abhängig sind von:
- Wohnort (Departement oder Stadt);
- Fahrzeugtyp und Leistung (Steuer-PS);
- Alter und Fahrerfahrung des Fahrers;
- Schadenhistorie und Anzahl der Jahre ohne Unfall;
- jährliche Kilometerleistung.
Französische Versicherungsdokumente
Bei Abschluss der Versicherung erhalten Sie:
- Versicherungsbescheinigung
Ein offizieller Versicherungsnachweis, der Folgendes enthält: - Name des Versicherers;
- Policennummer;
- Kennzeichen oder Fahrgestellnummer;
- Gültigkeitsbeginn und Deckung.
Dieses Dokument muss bei der Kennzeichenbeantragung über ANTS vorgelegt werden. - Grüne Karte (internationaler Versicherungsnachweis)
Die „Grüne Karte“ bestätigt, dass das Fahrzeug in Frankreich und in anderen europäischen Ländern versichert ist.
Diese Karte muss sich jederzeit im Fahrzeug befinden. - Versicherungsplakette
Ein kleiner grüner Aufkleber, der auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Diese Plakette weist bei Kontrollen die Gültigkeit der Versicherung nach.
Prämien und Zahlung
Die Höhe der Prämie hängt ab von:
- die Art der Versicherung (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko);
- Fahrzeugtyp und Leistung;
- Alter und Fahrerfahrung des Fahrers;
- Wohnort (Stadt, Land, Region);
- Anzahl Kilometer pro Jahr;
- Schadenhistorie.
Durchschnittliche Prämien pro Jahr:
|
Art der Versicherung |
Durchschnittliche Jahresprämie |
|
Haftpflichtversicherung |
€300 – €600 |
|
Teilkasko |
€500 – €900 |
|
Vollkasko |
800 € – 1.500 € |
Die meisten Versicherungen werden mit einer jährlichen Laufzeit abgeschlossen und sind automatisch verlängerbar, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden (mindestens einen Monat vor Verlängerung).
Bedeutung von schadenfreien Jahren
Niederländische schadenfreie Jahre können meistens
nach Frankreich mitgenommen werden.
Fragen Sie vor der Abreise bei Ihrem niederländischen Versicherer ein “relevé d’information”
auf Französisch oder Englisch an.
Dieses Dokument enthält die Dauer Ihrer Versicherungshistorie und die Anzahl der Jahre
ohne Schadenersatzansprüche.
Französische Versicherer verwenden dieses Dokument, um Rabatt auf die Prämie über das Bonus-Malus-System zu gewähren:
|
Status |
Beschreibung |
Rabatt / Zuschlag |
|
Bonus 0,50 |
13 Jahre ohne Schaden |
50% Rabatt |
|
Basis 1,00 |
Startprämie (Neuling) |
Kein Rabatt |
|
Malus 1,25–3,50 |
Mehrere Schadensfälle |
Zwischen +25% und +250% Zuschlag |
Beendigung und Änderung der Versicherung
Eine französische Autoversicherung kann beendet oder geändert werden:
- bei Verkauf oder Export des Fahrzeugs;
- bei Änderung der Wohnadresse oder des Fahrzeugtyps;
- oder nach Ablauf des ersten Vertragsjahres (mit einer Kündigungsfrist von einem Monat).
Die Beendigung muss schriftlich bestätigt werden, mit Nachweis der Abmeldung oder des Verkaufs des Fahrzeugs.
Rechtliche Folgen des Fahrens ohne Versicherung
In Frankreich ohne Versicherung zu fahren, ist eine
Straftat (délit de conduite sans assurance).
Die Sanktionen sind:
- eine Geldstrafe von 3.750 €;
- Beschlagnahme des Fahrzeugs;
- Entzug des Führerscheins für bis zu drei Jahre;
- Aufnahme in das registre des véhicules non assurés.
Bei einem Unfall ohne Versicherung kann der Fahrer persönlich für alle Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich Personenschäden bei Dritten – oft mit sehr hohen finanziellen Folgen.
Praxisbeispiel
Ein niederländischer Auswanderer kommt mit seinem Auto mit Exportkennzeichen in Bordeaux an.
Bevor er die Carte Grise beantragen kann, schließt er bei der französischen Versicherung MAIF eine Haftpflichtversicherung auf Basis der Fahrgestellnummer ab.
Nach Erhalt der Carte Grise wird der Vertrag an das französische Kennzeichen angepasst.
Der Fahrer erhält die Attestation d’assurance, die Carte Verte und die Vignette für die Windschutzscheibe.
Damit erfüllt er alle französischen gesetzlichen Anforderungen und kann sicher am Straßenverkehr teilnehmen.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Angebotsplattform für den Vergleich von Umzugsunternehmen und
bietet sachliche Informationen über administrative und rechtliche Verpflichtungen
bei der Auswanderung.
Die Plattform:
- überprüft ausschließlich die Handelsregistereintragung von Umzugsunternehmen;
- vermittelt keine Versicherungen;
- verweist Nutzer an offizielle Stellen und Versicherer, wie:
- www.service-public.fr – offizielle Richtlinien zur Fahrzeugversicherung;
- www.ffsa.fr – Französischer Verband der Versicherungsgesellschaften;
- die Websites anerkannter französischer Versicherer (AXA, MAIF, Groupama, Allianz).
Fazit
Der Abschluss einer französischen Autoversicherung
ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden, der mit einem Fahrzeug in Frankreich
fährt oder dort sein Fahrzeug registriert.
Die Mindestdeckung ist die responsabilité civile, aber zusätzliche Optionen
wie „tous risques“ oder „intermédiaire“ bieten zusätzliche Sicherheit.
Die Versicherung muss ab Ankunft in
Frankreich aktiv sein, und eine attestation d’assurance ist für den Antrag
der carte grise erforderlich.
Das rechtzeitige Vorlegen von Schadenfreiheitsjahren und die korrekte Bereitstellung
von Dokumenten verhindert Verzögerungen oder höhere Prämien.
jeofferte.nl bietet unabhängige und rechtlich korrekte Informationen über diese Versicherungspflicht, sodass Auswanderer ihr Fahrzeug sicher, versichert und vollständig gemäß dem französischen Gesetz verwenden können.
Kosten und Durchlaufzeit
Kosten en doorlooptijd bij de invoer en registratie van een voertuig in Frankrijk
Inleiding
Bij het overbrengen van een voertuig van
Nederland naar Frankrijk krijgt men te maken met verschillende administratieve
en fiscale kosten, alsook met een doorlooptijd die afhankelijk is van de
volledigheid van het dossier.
Hoewel er binnen de Europese Unie geen invoerrechten gelden, is het proces om
het voertuig officieel te registreren in Frankrijk (inclusief export,
keuring, verzekering en aanvraag van de carte grise) gebonden aan wettelijke
stappen, elk met eigen termijnen en kosten.
Een correcte planning voorkomt vertraging en dubbele lasten, zoals dubbele verzekering of onnodige belastingafdracht in Nederland.
jeofferte.nl verstrekt feitelijke, juridisch correcte informatie over deze kosten en procedures, maar biedt geen uitvoerende diensten of administratieve bemiddeling.
Übersicht der Schritte, Kosten und Dauer
Die folgende Übersicht gibt ein realistisches Bild der zu erwartenden Kosten und durchschnittlichen Durchlaufzeiten für die vollständige Einfuhr eines Fahrzeugs von den Niederlanden nach Frankreich.
|
Phase |
Verfahren |
Kosten (durchschnittlich) |
Durchlaufzeit (durchschnittlich) |
Zuständige Behörde |
|
1 |
Abmeldung in den Niederlanden und RDW-Export |
€50 – €100 |
1 Tag |
RDW (Niederlande) |
|
2 |
Vorläufige Exportversicherung (14 Tage) |
€30 – €50 |
Sofort |
Niederländischer Versicherer oder RDW-anerkannter Exporteur |
|
3 |
Transport nach Frankreich (Selbstfahrer oder Spediteur) |
€100 – €1.000 |
1 – 7 Tage |
Eigene Ausführung oder Transportunternehmen |
|
4 |
Contrôle Technique (Französische Inspektion) |
€70 – €90 |
1 Tag |
Anerkannte französische Prüfstelle |
|
5 |
Antrag auf Quitus fiscal (MwSt.-Abwicklung) |
Kostenlos |
1 – 3 Werktage |
Französische Steuerbehörde (SIP) |
|
6 |
Antrag auf Konformitätsbescheinigung (COC) |
€100 – €250 |
2 – 4 Wochen |
Hersteller oder Importeur |
|
7 |
Antrag auf französische Versicherung (attestation d’assurance) |
€300 – €1.200/Jahr |
1 – 3 Tage |
Französischer Versicherer |
|
8 |
Antrag auf französische Zulassung (carte grise) |
€150 – €400 |
2 – 4 Wochen |
ANTS (Nationale Organisatie voor Veilige Titels) |
|
9 |
Franse kentekenplaten |
€20 – €40 |
1 dag |
Erkend leverancier of garage |
|
10 |
Übersetzung von Dokumenten (falls erforderlich) |
€50 – €100 |
2 – 5 Tage |
Vereidigter Übersetzer (traducteur assermenté) |
Gesamtindikativ: €800 – €2.200
Gesamtdurchlaufzeit: ca. 4 bis 8 Wochen, abhängig von der
Verfügbarkeit von Dokumenten und Behörden.
Detailtoelichting pro Schritt
1. RDW-export und Abmeldung
Der erste Schritt bei der Auswanderung ist die Abmeldung
des Fahrzeugs bei der RDW.
Das Exportverfahren kostet in der Regel 50 bis 100 Euro, einschließlich der Beschaffung
von Exportkennzeichen und der Freistellungsbescheinigung.
Dieser Schritt kann am selben Tag bei einer RDW-Prüfstelle oder einem
RDW-anerkannten Exportunternehmen abgeschlossen werden.
Nach dem Export erlöschen die niederländische Versicherung und die Kraftfahrzeugsteuer automatisch.
2. Temporäre Exportversicherung
Um das Fahrzeug legal von den Niederlanden nach
Frankreich zu transportieren, ist eine temporäre Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Diese ist normalerweise 14 Tage gültig und kostet durchschnittlich 30 bis 50 €.
Der Versicherungsnachweis muss während der Fahrt im Fahrzeug mitgeführt werden.
3. Transport nach Frankreich
Die Transportkosten hängen stark von der gewählten Methode ab:
|
Transportmethode |
Durchschnittliche Kosten |
Anmerkungen |
|
Selbst fahren mit Exportkennzeichen |
€100 – €250 |
Inklusive Kraftstoff und Maut |
|
Professioneller Autotransport |
€600 – €1.200 |
Voll versichert |
|
Über Umzugsunternehmen (Kombinierter Transport) |
€400 – €800 |
Abhängig vom Umzugsvolumen |
Die Transportzeit variiert zwischen einem und sieben Tagen.
4. Contrôle Technique (Französische Inspektion)
Bei der Ankunft in Frankreich muss ein Fahrzeug, das älter als vier Jahre ist, eine Contrôle Technique durchlaufen.
Die Kosten betragen durchschnittlich 70 bis 90 €, und die Inspektion kann innerhalb eines Tages durchgeführt werden.
Das Inspektionszertifikat darf bei der Zulassung nicht älter als sechs Monate sein.
5. Steuerbescheinigung (MwSt.-Abwicklung)
Für jedes Fahrzeug, das aus einem anderen EU-Mitgliedstaat
eingeführt wird, muss beim französischen Finanzamt eine Steuerbescheinigung
beantragt werden.
Dieses Dokument bestätigt, dass keine Mehrwertsteuer mehr geschuldet wird (oder dass diese bezahlt wurde).
Der Antrag ist kostenlos und wird in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen bearbeitet.
6. Konformitätsbescheinigung (COC)
Das COC ist erforderlich, um nachzuweisen, dass das
Fahrzeug der europäischen Typgenehmigung entspricht.
Die Kosten variieren zwischen 100 € und 250 €, je nach Marke.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Bei Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung ist eine zusätzliche DREAL-Inspektion
erforderlich (zusätzlich 6–10 Wochen, 300–600 €).
7. Französische Kfz-Versicherung
Eine französische Versicherung muss aktiv sein, sobald sich das Fahrzeug in Frankreich befindet.
Die jährliche Prämie hängt von der Deckung, der Fahrerfahrung und der Region ab, liegt aber im Durchschnitt zwischen 300 € (Haftpflicht) und 1.200 € (Vollkasko).
Die „attestation d’assurance“ wird in der Regel innerhalb von ein bis drei Tagen ausgestellt.
8. Registrierung bei ANTS (carte grise)
Der Antrag auf eine carte grise erfolgt
digital über www.ants.gouv.fr.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Regionale Steuer: €35 – €50 pro Steuer-PS (CV);
- Verwaltungsgebühr: €11;
- Netzgebühr: €2,76;
- Eventuelle Umweltbelastung (ökologischer Malus): abhängig von CO₂-Emissionen.
Die Gesamtkosten liegen im Durchschnitt zwischen €150
und €400.
Das Verfahren dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, abhängig von
der Vollständigkeit der Akte.
Nach der Genehmigung erhält man zuerst ein Certificat Provisoire d’Immatriculation (CPI), woraufhin die endgültige Carte Grise per Post folgt.
9. Französische Nummernschilder
Nach Erhalt der Carte Grise müssen französische Nummernschilder angebracht werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 20 € – 40 € für zwei Schilder.
Die Lieferung kann oft noch am selben Tag über Werkstätten oder Online-Anbieter erfolgen.
10. Übersetzung von Dokumenten
Einige französische Behörden (wie das Finanzamt oder die DREAL) können eine beglaubigte Übersetzung von ausländischen Dokumenten verlangen, wie z. B. Kaufurkunden oder Abmeldebescheinigungen.
Die Kosten betragen durchschnittlich 50 € – 100 € pro Dokument, mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 5 Tagen.
Gesamtschätzung in der Praxis
|
Fahrzeugtyp |
Gesamtkosten (Durchschnitt) |
Gesamtdurchlaufzeit |
|
Standard-Pkw |
€900 – €1.500 |
4 – 6 Wochen |
|
Lieferwagen oder Kleintransporter |
€1.000 – €1.800 |
5 – 7 Wochen |
|
Luxus- oder Nicht-EU-Fahrzeug |
€1.500 – €2.500 |
6 – 10 Wochen |
Die größte Zeitvarianz liegt in der Ausstellung des COC und der Bearbeitung durch ANTS, insbesondere bei unvollständigen Akten.
Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens
- Sammeln Sie alle Dokumente vor der Abreise (Fahrzeugschein, Kaufrechnung, Ausfuhrbescheinigung, COC).
- Beantragen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Quitus Fiscal) direkt bei der Ankunft in Frankreich; dies ist oft der schnellste Schritt.
- Führen Sie die technische Kontrolle (Contrôle Technique) rechtzeitig bei einer anerkannten Prüfstelle durch.
- Überprüfen Sie die Versicherung im Voraus; viele französische Versicherer akzeptieren eine vorläufige Deckung auf Fahrgestellnummern.
- Verwenden Sie das ANTS-Portal in Kombination mit FranceConnect für eine sofortige Bearbeitung.
Praxisbeispiel
Eine Familie zieht von Utrecht in die Provence
und nimmt einen sechs Jahre alten Volkswagen Golf mit.
Das Auto wird bei der RDW abgemeldet (€60), mit Exportkennzeichen versichert (€40)
und selbst nach Frankreich gefahren.
In Frankreich beantragen sie innerhalb von drei Tagen die quitus fiscal, lassen die
Contrôle Technique durchführen (€80) und bestellen das COC bei Volkswagen (€200, 3
Wochen Lieferzeit).
Nach Erhalt aller Dokumente wird die carte grise über ANTS beantragt
(€220) und innerhalb von zwei Wochen geliefert.
Die Gesamtkosten betragen 1.000 € und die gesamte Durchlaufzeit sechs Wochen.
Rolle von jeofferte.nl
jeofferte.nl ist eine
unabhängige Plattform, die Benutzern hilft, Umzugsunternehmen zu vergleichen und Einblicke in Verwaltungsverfahren bei der Auswanderung zu geben.
Die Plattform:
- prüft nur die Handelskammerregistrierung von Umzugsunternehmen;
- bietet keine Ausführungsdienste für den Export oder die Zulassung von Fahrzeugen an;
- liefert rechtlich korrekte, sachliche Informationen über Kosten und Bearbeitungszeiten;
- verweist Benutzer an offizielle Stellen wie:
- www.rdw.nl – Abmeldung und Export;
- www.impots.gouv.fr – quitus fiscal;
- www.ants.gouv.fr – registratie van voertuigen;
- www.service-public.fr – toelichting op belastingen en regelgeving.
Fazit
Die Zulassung und Registrierung eines Fahrzeugs in
Frankreich ist mit administrativen Verpflichtungen verbunden, aber gut
durchführbar, sofern die richtigen Dokumente rechtzeitig verfügbar sind.
Die Gesamtkosten liegen im Durchschnitt zwischen 800 € und 2.200 €, abhängig vom
Fahrzeugtyp und der Situation, mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von vier bis acht
Wochen.
Die meiste Zeit wird für die Beschaffung der
Konformitätsbescheinigung und die administrative Abwicklung durch ANTS
aufgewendet.
Eine gute Vorbereitung – einschließlich Versicherung, Inspektion und
Steuerabwicklung – sorgt für einen reibungslosen, gesetzeskonformen und rechtzeitigen Abschluss der
Fahrzeugzulassung in Frankreich.
jeofferte.nl bietet zuverlässige, sachliche und rechtlich fundierte Informationen, damit Auswanderer den gesamten Prozess effizient planen und durchführen können.
